Wie werden Open Educational Resources (OER) definiert?
„Einfach ausgedrückt steht der
Begriff Open Educational Resources (OER) für jegliche Bildungsressourcen
(einschließlich Lehrplänen, Kursmaterialien, Lehrbüchern,
Streaming-Videos, Multimedia-Anwendungen, Podcasts sowie jegliches
weitere Material, welches zu Lehr- und Lernzwecken entwickelt wurde),
die Lehrenden und Lernenden frei zur Verfügung stehen, ohne dass diese
für die Verwendung Nutzungs- oder Lizenzgebühren zahlen müssten.” (Deutsche UNESCO-Kommission e.V., 2013, S. 6).
OER können sowohl analog als auch digital sein. Ihre Verankerung erfolgt im Kontext des Lehrens, Lernens und Forschens. Es handelt sich somit allgemein um frei zugängliche Materialien, die gemeinfrei sind oder einer öffentlichen Lizenz,
wie der Creative Commons (CC) – Lizenz[1], unterliegen. Ein solches Lizenzierungsverfahren
beinhaltet den uneingeschränkten beziehungsweise geringfügig eingeschränkten kostenfreien Zugang, als auch die Bearbeitung, Verbreitung und Nutzung durch Dritte. Der Ersteller bestimmt, welche Nutzungsrechte im weiteren Verlauf gelten. Dieser offene Bezugsrahmen
respektiert das deutsche Urheberrecht und die Urheberschaft gemäß internationaler Abkommen (vgl. ebd., S. 6; vgl. Deutsche UNESCO-Kommission e.V., 2017, 1. Absatz).
Der wesentliche Unterschied zwischen freien Bildungsmaterialien und anderen beruht auf der Lizenz. Deshalb können OER ohne die explizite Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers weiter verwendet oder
bearbeitet werden. Versionsinformationen
stellen eine Möglichkeit der Transparenz dar, um Änderungen nachzuvollziehen oder den Urheber zu erkennen (vgl. Deutsche UNESCO-Kommission e.V., S. 7).
(Was sind OER? von Vincent Dusanek für OERinForm, 2018. Lizenz: CC BY-SA 4.0.)