Semester: SoSe 2024

In diesem Tutorium werden wir uns wöchentlich mit je einem Grundrecht beschäftigen. Dazu werden die Grundlagen des jeweiligen Grundrechts wiederholt und in eine Falllösung eingebettet.
Die Fälle werden Klassiker und aktuelle Sachverhalte umfassen.
Das Ziel des Tutoriums ist es, einen anschaulichen Überblick über die einzelnen Grundrechte zu bieten, um problemorientiert damit in der Klausur umgehen zu können.

Semester: SoSe 2024

Das Tutorium soll eine Ergänzung zur Arbeitsgemeinschaft im Zivilrecht sein. Gemeinsam besprechen wir alle zwei Wochen einen Fall aus dem besonderen Teil des Schuldrechts, dem Deliktsrecht oder dem Bereicherungsrecht. Der rechtsfolgenorientierte Aufbau sowie die Wiederholung und Vertiefung der AG-Fälle stehen dabei im Vordergrund. Am Ende des Semesters habt ihr zudem die Möglichkeit, eine Probeklausur zu schreiben. Neben den Fragen des Zivilrechts könnt ihr - wie aus dem ersten Semester gewohnt - auch eure Fragen zum Studium im Generellen loswerden.

Semester: SoSe 2024

In diesem Tutorium werden abstrakt die Grundzüge des Schuldrecht BT behandelt. 

Vor allem wird dabei Fokus auf die vertraglichen Schuldverhältnisse, wie Kauf-, Miet- und Werkvertrag gelegt. Dabei wird darauf geachtet, Verständnis dafür zu entwickeln, wo in der Prüfung der Stoff thematisiert werden sollte. 

Ihr werdet ebenfalls die Möglichkeit haben, eine Probeklausur zu schreiben.

Wir treffen uns alle zwei Wochen am Mittwoch von 16 Uhr bis 18 Uhr (c.t.) in Raum 210 bei Unter den Linden 9. Kursbeginn ist am 17.04.2024.

Semester: SoSe 2024

Die Vorlesung knüpft an die Vorlesung „Strafrecht Einführung und Allgemeiner Teil des StGB“ an. Im ersten Teil der Vorlesung
werden die noch nicht behandelten Gegenstände des Allgemeinen Teils erörtert, insbesondere das fahrlässige Delikte, das
Unterlassungsdelikt, Täterschaft und Teilnahme sowie die Konkurrenzen. Im zweiten Teil der Vorlesung werden dann die Straftaten
gegen die Person behandelt, insbesondere die Tötungsdelikte (§§ 212 ff.), die Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff.) sowie die
Delikte gegen die persönliche Freiheit (§§ 239 ff.) und Ehre (§§ 185 ff.).

VL Di 14-16 wöch. PH13-HSZ, 001
Mi 12-14 wöch. PH13-HSZ, 001


Semester: SoSe 2024

Informationen zur Kurseinschreibung.

Die Einschreibung in diesen Kurs ist für Studierende vor dem 09.04.2024 nicht möglich. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Studierende des vierten Fachsemesters erhalten nähere Informationen über den Moodle-Kurs Rechtswissenschaften - Studienstart WiSe 2022/2023 (4. Semester).

Studierende höherer Fachsemester, die das Modul wiederholen, wenden sich bitte von ihrem HU-Account per E-Mail unter Angabe ihrer Matrikelnummer und ihres Fachsemesters an das Studienbüro der Juristischen Fakultät (studienbuero.rewi@hu-berlin.de), wenn Sie eingeschrieben werden wollen.


Semester: SoSe 2024

Informationen zur Kurseinschreibung.

Die Einschreibung in diesen Kurs ist für Studierende vor dem 09.04.2024 nicht möglich. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Studierende des vierten Fachsemesters erhalten nähere Informationen über den Moodle-Kurs Rechtswissenschaften - Studienstart WiSe 2022/2023 (4. Semester).

Studierende höherer Fachsemester, die das Modul wiederholen, wenden sich bitte von ihrem HU-Account per E-Mail unter Angabe ihrer Matrikelnummer und ihres Fachsemesters an das Studienbüro der Juristischen Fakultät (studienbuero.rewi@hu-berlin.de), wenn Sie eingeschrieben werden wollen.



Semester: SoSe 2024

Informationen zur Kurseinschreibung.

Die Einschreibung in diesen Kurs ist für Studierende vor dem 09.04.2024 nicht möglich. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Studierende des zweiten Semesters mit Studienstart WiSe 2023/2024 erhalten nähere Informationen zur Einschreibung über den Moodle-Kurs Rechtswissenschaften - Studienstart WiSe 2023/2024 (2. Semester).

Studierende höherer Fachsemester, die das Modul wiederholen, wenden sich bitte von ihrem HU-Account per E-Mail unter Angabe ihrer Matrikelnummer und ihres Fachsemesters an das Studienbüro der Juristischen Fakultät (studienbuero.rewi@hu-berlin.de), wenn Sie eingeschrieben werden wollen.


Semester: SoSe 2024

Informationen zur Kurseinschreibung.

Die Einschreibung in diesen Kurs ist für Studierende vor dem 09.04.2024 nicht möglich. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Studierende des zweiten Semesters mit Studienstart WiSe 2023/2024 erhalten nähere Informationen zur Einschreibung über den Moodle-Kurs Rechtswissenschaften - Studienstart WiSe 2023/2024 (2. Semester).

Studierende höherer Fachsemester, die das Modul wiederholen, wenden sich bitte von ihrem HU-Account per E-Mail unter Angabe ihrer Matrikelnummer und ihres Fachsemesters an das Studienbüro der Juristischen Fakultät (studienbuero.rewi@hu-berlin.de), wenn Sie eingeschrieben werden wollen.


Semester: SoSe 2024

Informationen zur Kurseinschreibung.

Die Einschreibung in diesen Kurs ist für Studierende vor dem 09.04.2024 nicht möglich. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Studierende des zweiten Semesters mit Studienstart WiSe 2023/2024 erhalten nähere Informationen zur Einschreibung über den Moodle-Kurs Rechtswissenschaften - Studienstart WiSe 2023/2024 (2. Semester).

Studierende höherer Fachsemester, die das Modul wiederholen, wenden sich bitte von ihrem HU-Account per E-Mail unter Angabe ihrer Matrikelnummer und ihres Fachsemesters an das Studienbüro der Juristischen Fakultät (studienbuero.rewi@hu-berlin.de), wenn Sie eingeschrieben werden wollen.



Semester: SoSe 2024

Die Vorlesung richtet sich an Studierende im 2. Fachsemester und bildet zusammen mit der von Frau Prof'in Dr. Gisela Rühl verantworteten Vorlesung zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen die Vorlesung Besonderes Schuldrecht (VL 10040) im Modul Z I. Behandelt werden die Grundsätze des vertraglichen Schuldrechts sowie einzelne vertragliche Schuldverhältnisse. Vorausgesetzt werden Kenntnisse des Allgemeinen Schuldrechts, insbesondere zum Leistungsstörungsrecht.

Die Vorlesung findet statt ab dem 18. April 2024, und zwar grundsätzlich jeden Donnerstag von 8-12 Uhr (c.t.) in Präsenz in Raum PH13-HSZ, 001 (Audimax II). In der 19. KW findet wegen Christi Himmelfahrt keine Vorlesung statt. In der 20. KW findet die Vorlesung ausnahmsweise am Mittwoch, den 15. Mai statt.

Als vorlesungsbegleitende Lektüre empfehle ich – in Abstimmung mit Frau Prof'in Dr. Rühl – das Werk von Looschelders (Schuldrecht – Besonderer Teil, 19. Auflage, 2024) oder dasjenige von Brox/Walker (Besonderes Schuldrecht, 48. Auflage, 2024).


Semester: SoSe 2024

Wir beobachten derzeit eine fundamentale Transformation unserer Ökonomie. Das Zeitalter einer selbstläufigen Globalisierung scheint vorübergegangen. Verteilungsfragen sind mit neuer Intensität zurückgekehrt. Durch Krieg und Klimawandel könnte sich das Verhältnis von Markt und Staat auf Dauer grundlegend verändern. Was hat das mit dem Verfassungsrecht zu tun? Auf den ersten Blick wenig, gerade in Deutschland. Nach einer verbreiteten Vorstellung ist das Grundgesetz nämlich selbst keine Wirtschaftsverfassung, sondern „wirtschaftspolitisch neutral“. Es verpflichtet politisches Handeln weder auf ein ordoliberales Wettbewerbsmodell noch auf eine keynesianische Nachfragepolitik. In diesem Seminar wollen wir jene Annahmen grundsätzlich hinterfragen. Worin besteht der Zusammenhang zwischen der politischen Ökonomie der Bundesrepublik und dem Verfassungsrecht des Grundgesetzes? Wie interagieren normative Formen des Verfassungsrechts und das ökonomische Modell der Bundesrepublik im europäischen Binnenmarkt?

Semester: SoSe 2024

In dem zweitägigen, englisch-sprachigen Lektüreseminar werden Texte zur Verfassungstheorie gelesen, die sich vor allem mit zwei Fragen beschäftigen werden. Zum einen wollen wir diskutieren, wie 'ideale' Theorie (zB Liberalismus), ihre rechtlicher Umsetzung (zB individuelle Grundrechte) und ihre Realität im Verfassungsstaat (zB faktische Ungleichheiten / Diskriminierungen) zueinander stehen. Zum anderen soll überlegt werden, in welchem Verhältnis allgemeine Konzepte (Föderalismus) und partikulare Erfahrungen (zB deutscher oder indischer Föderalismus) zueinander stehen.

Das Seminar richtet sich an Promovierende und Studierende.
Termine: 22./23. April 2024

Raum: E 23

Über die Themen und Anmeldemodalitäten werden Sie an dieser Stelle und über die Homepage von Herrn Prof. Dann informiert. Sie benötigen vorerst keinen Einschreibeschlüssel.

Semester: SoSe 2024

Ob und wenn ja, welche Rolle Recht für die nachhaltige Entwicklung im Globalen Süden spielte, ist heiß umstritten. Die Vorlesung will historisch- theoretisch informieren und nah an der Praxis diesen Fragen nachgehen.

Termine: Mo, 16 – 18 Uhr, Raum 140/142 - Bebelplatz 2 (BE 2)

Semester: SoSe 2024
Semester: SoSe 2024

Room:     E 23 (UL 9)

Dates:     Do, 13.06.2024        09:00 – 18:00 Uhr

                   Fr, 14.06.2024         09:00 – 14:00 Uhr

Please send an email to Professor Dann, if you want to participate and which text you would like to present till 24 May. First come first serve.

Semester: SoSe 2024

Comparative Constitutional Law is enjoying an amazing renaissance but for a long time seemed to be a Northern discipline. This is changing fast. The class will study central themes that shape constitutionalism in the global south as well as the theoretical and methodological challenges.

Termine: Mo, 14 – 16 Uhr, Raum 210 - Unter den Linden 9 (UL 9)

Semester: SoSe 2024

Inhalte des Seminars: Über Jahrtausende wurde unsere Rechtsordnung durch eine Auffassung geprägt, welche das Handeln und Wirken des Menschen in das Zentrum aller juristischen Gestaltung stellte. Seit einiger Zeit wird dieses Dogma durch neu aufkommende (digitale) Technologien scheinbar in Frage gestellt. Datengetriebene Geschäftsmodelle haben Einzug in einen Großteil unserer Lebensbereiche gefunden, „intelligente“ Systeme scheinen menschliche Handlungsmacht zu imitieren oder teilweise sogar zu übertreffen. Sind unsere bestehenden Rechtsnormen dafür gerüstet? Welche Probleme und Fallstricke halten neue Technologien für die Rechtswissenschaft bereit? Entstehen durch Sie auch neue Chancen? Die Teilnehmenden sollen sich diesen und weiteren aktuellen juristischen Fragestellungen widmen und anhand konkreter Beispiele die Schnittstelle von Recht und Technik beleuchten.

Semester: SoSe 2024
Nach einem berühmten Bonmot hat Rom dreimal die Welt erobert: erst mit seinem Militär, dann mit seiner Religion, schließlich mit seinem Recht. Während die militärische Macht vorüber und der religiöse Einfluss im Schwinden ist, hat das Römische Recht bis heute große Bedeutung. Wer das Recht der Gegenwart verstehen und hinterfragen möchte, der wird sich deshalb auch und gerade mit seinen römisch-rechtlichen Grundlagen beschäftigen.

Die Vorlesung »Alte Geschichte und Römisches Recht« bietet eine interdisziplinäre Einführung in die Geschichte des Römischen Rechts: Wie kam es zur Entstehung des Römischen Rechts? Wie groß waren die Chancen römischer wie nichtrömischer Bürger, im Konfliktfall zu ihrem Recht zu gelangen? Wie gerecht fanden die Römer selbst ihr Recht? Reagierte das Recht auf politische, soziale und wirtschaftliche Veränderungen? Welche Rückschlüsse ermöglicht das Römische Recht auf Staat und Gesellschaft des Alten Roms?

Fragen dieser Art stehen im Mittelpunkt der gemeinsam von Prof. Dr. Andreas M. Fleckner (Juristische Fakultät) sowie Prof. Dr. Claudia Tiersch (Philosophische Fakultät, Institut für Geschichtswissenschaften) gehaltenen Vorlesung.
Semester: SoSe 2024

Die im Jurastudium behandelte Rechtsordnung ist eine säkulare, vermittelt wird weltliches Recht. Der moderne Staat ist zumeist
religiös-weltanschaulich neutral. Zumindest die großen monotheistischen Religionen – Judentum, Christentum und Islam – besitzen
jedoch je spezifische eigene Rechtsregime: Das jüdische Gesetz, das Kirchenrecht (kanonisches Recht) sowie die Scharia und andere Formen islamischen Rechts. Die Grundlagenvorlesung soll einerseits vor der Vergleichsfolie des weltlichen deutschen Rechts dieses religiöse Recht kennenlernen und verstehen helfen. Dabei wird deutlich werden, dass zahlreiche heutige Rechtsinstitute etwa kirchenrechtlichen Ursprungs sind. Auf der anderen Seite werden ausführlich die Koordinationsmechanismen zwischen religiösem und säkularem Recht behandelt werden (sog. Religionsverfassungsrecht). Im Grundgesetz betrifft dies neben dem Individualgrundrecht der Religionsfreiheit das institutionelle Verhältnis zwischen Staat und Religion in Art. 140 GG und den dadurch inkorporierten Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung. Vor diesem Hintergrund sollen unterschiedliche Modelle, wie sich der säkulare Staat zur Religion verhält behandelt und verglichen werden: Das Staatskirchentum (ewa in England, Norwegen oder Griechenland), strikt laizistische Modelle (USA, Frankreich) sowie Zwischenformen (sog. staatskirchenrechtliche Modelle wie Deutschland, Österreich, Spanien, Schweiz).

Dieser Moodle-Kurs begleitet die Vorlesung. Hier werden Ankündigungen zur Veranstaltung kommuniziert und unterstützende Materialien bereitgestellt. Das Passwort finden Sie auf der Hompage des Lehrstuhls von Prof. Waldhoff unter "Lehrveranstaltungen".

Semester: SoSe 2024

Course Description:

The course introduces the students to post-colonial theory and how it has been adopted by legal scholars resulting in the emerging discipline of legal theory. The underlying idea is to encourage reflection and analysis of the continuing relationship between law and colonialism.

An introductory lecture will provide an overview of postcolonial theory, its history, context and responses to it. Each of the following sessions will have an overarching theme around which the class will discuss two to four key texts. The themes include international law; human rights; criminal justice; postcolonial feminist thought; critical race theory, migration and citizenship; and religion. One student will present the text, followed by a close reading and discussion with the whole class.

Method of Assessment: The main form of evaluation will be presentations and active participation in class discussions. Additionally, interested students may also write an essay at the end of the course for 2 extra credits.

Credits: 3 to 5

Total number of hours: 7 sessions between 1st June to 22nd July (Wednesdays, 10 am – 2 pm)

Language of the course: English


Semester: SoSe 2024
Semester: SoSe 2024

Erst dreißig Jahre ist es her, dass ein Schiedsgericht erstmals im Jahr 1990 einem Investor Entschädigung wegen Verletzung eines völkerrechtlichen Investitionsabkommens durch den Gaststaat zusprach. Seitdem hat sich das internationale Investitionsrecht von einem einst ‚exotischen‘ Randphänomen zu einem der dynamischsten – und gegenwärtig politisch umstrittensten – Gebiete des Völkerrechts entwickelt. Das Internationale Investitionsrecht, eine wirtschaftsvölkerrechtliche wie europarechtliche Materie, beschreibt das komplexe Zusammenspiel von über 3000 bilateralen wie plurilateralen Investitionsschutzverträgen, hierzu ergangenen schiedsgerichtlichen Entscheidungen, Regeln des „allgemeinen" Völkerrechts und regionalen Integrationsverträgen wie dem Lissabon-Vertrag. Investitionsschutzverträge gewährleisten nicht nur Schutzstandards für Investitionen, sondern sie ermächtigen auch Investoren als nicht-staatliche Akteure, diese Standards im Streitfall unabhängig und unmittelbar auf völkerrechtlicher Ebene vor internationalen Schiedsgerichten gegenüber dem Gaststaat geltend zu machen. Das Internationale Investitionsrecht hat sich neben dem Welthandelsrecht als zweite, eigenständige Säule völkerrechtlicher Einhegungen ökonomischer Globalisierungsprozesse etabliert.

Die Vorlesung behandelt den volkswirtschaftlichen Hintergrund, die wesentlichen Strukturen, die durch die Investitionsschutzverträge vermittelten materiellen wie prozessualen Schutzstandards und deren Auslegung durch Schiedsgerichte, sowie aktuelle Entwicklungen und gegenwärtige Kritik. Sein Bedeutungsgewinn und seine Einordnung als völkerrechtliches Teilgebiet werfen die Frage auf, in welcher Beziehung und Wechselwirkung das internationale Investitionsrecht zum allgemeinen Völkerrecht sowie zu anderen völkerrechtlichen Gebieten steht. Die Vorlesung setzt sich daher - auch - mit dem Verhältnis zwischen dem Internationalen Investitionsrecht und anderen völkerrechtlichen Rechtsgebieten, und damit überhaupt auf das Spannungsfeld zwischen Wirtschaftsvölkerrecht und weiteren global public goods auseinander, wie den Menschenrechten, dem Schutz der Umwelt, des Klimas und der Gesundheit, der Einführung von Nichtdiskriminierungspolitiken, bis hin zum Recht der Notstandsmaßnahmen. Schließlich wird auch die europäische Dimension des Investitionsrechts behandelt, da vielfältige Fragen sich durch die EU-Kompetenzerweiterung im Zuge des seinerzeitigen Lissabon-Vertrages im Bereich der ausländischen Investitionen ergeben.

Hinweis: Die Vorlesung findet ab 25.04., 18:15, im Raum 140/142 statt. Die vorherige Raumangabe (210) war fehlerhaft.

Semester: SoSe 2024

Prof. Dr. Voelzke, Vizepräsident des Bundessozialgerichts a. D., gibt in der Lehrveranstaltung einen Überblick über das deutsche Sozialrecht. Allgemeine Grundsätze und Systematik des Systems der sozialen Sicherung werden vorgestellt. Ferner wird ein Überblick über einzelne Zweige des Sozialversicherungsrechts und ihre Abgrenzung gegeben. Eine vertiefende Darstellung erfolgt unter Einbeziehung aktueller praktischer Fälle hinsichtlich des Arbeitsförderungsrechts (SGB III) sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Im Rahmen der Vorlesung besuchen die Studenten das Sozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam mit Teilnahme an einer Sitzung und einer Diskussionsrunde mit Richtern des Sozialgerichts.

Donnerstags (zweiwöchentlich) jeweils von 14:00 bis: 18:00 Uhr an folgenden Terminen:
18.04.2024
25.04.2024
23.05.2024
30.05.2024
06.06.2024
20.06.2024

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