Kurseinschreibung

Erst dreißig Jahre ist es her, dass ein Schiedsgericht erstmals im Jahr 1990 einem Investor Entschädigung wegen Verletzung eines völkerrechtlichen Investitionsabkommens durch den Gaststaat zusprach. Seitdem hat sich das internationale Investitionsrecht von einem einst ‚exotischen‘ Randphänomen zu einem der dynamischsten – und gegenwärtig politisch umstrittensten – Gebiete des Völkerrechts entwickelt. Das Internationale Investitionsrecht, eine wirtschaftsvölkerrechtliche wie europarechtliche Materie, beschreibt das komplexe Zusammenspiel von über 3000 bilateralen wie plurilateralen Investitionsschutzverträgen, hierzu ergangenen schiedsgerichtlichen Entscheidungen, Regeln des „allgemeinen" Völkerrechts und regionalen Integrationsverträgen wie dem Lissabon-Vertrag. Investitionsschutzverträge gewährleisten nicht nur Schutzstandards für Investitionen, sondern sie ermächtigen auch Investoren als nicht-staatliche Akteure, diese Standards im Streitfall unabhängig und unmittelbar auf völkerrechtlicher Ebene vor internationalen Schiedsgerichten gegenüber dem Gaststaat geltend zu machen. Das Internationale Investitionsrecht hat sich neben dem Welthandelsrecht als zweite, eigenständige Säule völkerrechtlicher Einhegungen ökonomischer Globalisierungsprozesse etabliert.

Die Vorlesung behandelt den volkswirtschaftlichen Hintergrund, die wesentlichen Strukturen, die durch die Investitionsschutzverträge vermittelten materiellen wie prozessualen Schutzstandards und deren Auslegung durch Schiedsgerichte, sowie aktuelle Entwicklungen und gegenwärtige Kritik. Sein Bedeutungsgewinn und seine Einordnung als völkerrechtliches Teilgebiet werfen die Frage auf, in welcher Beziehung und Wechselwirkung das internationale Investitionsrecht zum allgemeinen Völkerrecht sowie zu anderen völkerrechtlichen Gebieten steht. Die Vorlesung setzt sich daher - auch - mit dem Verhältnis zwischen dem Internationalen Investitionsrecht und anderen völkerrechtlichen Rechtsgebieten, und damit überhaupt auf das Spannungsfeld zwischen Wirtschaftsvölkerrecht und weiteren global public goods auseinander, wie den Menschenrechten, dem Schutz der Umwelt, des Klimas und der Gesundheit, der Einführung von Nichtdiskriminierungspolitiken, bis hin zum Recht der Notstandsmaßnahmen. Schließlich wird auch die europäische Dimension des Investitionsrechts behandelt, da vielfältige Fragen sich durch die EU-Kompetenzerweiterung im Zuge des seinerzeitigen Lissabon-Vertrages im Bereich der ausländischen Investitionen ergeben.

Hinweis: Die Vorlesung findet ab 25.04., 18:15, im Raum 140/142 statt. Die vorherige Raumangabe (210) war fehlerhaft.

Semester: SoSe 2024
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)
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