Semester: WiSe 2023/24

Herzlich willkommen im Moodle-Kurs zum Seminar „Kirche in der pluralen Gesellschaft. Grundfragen der Ekklesiologie“ im Wintersemester 2023/24!

Semester: WiSe 2023/24
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Herzlich willkommen im Moodle-Kurs zur Übung „Grundlagen der Katholischen Theologie“ im Wintersemester 2023/24!

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Die Vorlesung bietet eine Einführung in das Studium der Katholischen Theologie.

Behandelt werden überblicksartig die verschiedenen Teildisziplinen, Methoden sowie grundlegende Fragestellungen und Inhalte. Dazu gehört auch die Verortung der Theologie in den Kontexten des Wissenschaftsbetriebs und einer pluralen und säkularen Gesellschaft. In diesem Zusammenhang wird ein besonderer Fokus auf eine ‚anthropologisch gewendete‘ Theologie gelegt. Thematisiert werden Fragen wie: Was ist Theologie? Welche Relevanz kommt ihr in der (Spät-)Moderne zu? Wie ist das Verhältnis von Katholischer Theologie zu anderen Theologien zu bestimmen? Weshalb ist Theologie eine Wissenschaft? Welche Probleme bearbeitet Theologie und auf welche Weise? Welche interdisziplinären Herangehensweisen und Perspektiven bietet sie? Vor welche Herausforderungen stellt ein Theologiestudium?

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Biblisches Hebräisch ist keineswegs eine "tote" Sprache, sondern führt mitten hinein in Denkweise, Verständnis sowie Welt-/Glaubensdeutung alltestamentlicher Texte und Traditionen. Damit ist diese oft leicht abwertend als antik bezeichnete Sprache für ein wissenschaftlich gestütztes und biblisch grundgelegtes "Theologietreiben" unverzichtbar. Der einführende Sprachkurs widmet sich dem Erlernen der Sprache des Alten Testaments. Dabei wird nicht nur ein Schwerpunkt auf den Erwerb grundlegender Kenntnisse der hebräischen Grammatik und Syntax gelegt, sondern auch auf die Ausbildung eines basalen Grundwortschatzes und adäquaten Umgangs mit exegetischen Hilfsmitteln (Wörterbücher, Bibelsoftware usw.). Der Kurs zielt auf das Lesen und selbstständige Übersetzen einfacher biblischer Prosatexte mit Hilfe eines Lexikons.

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Die katholische Kirche wie die Religionsgesellschaften überhaupt sind ein nicht immer hinreichend erkannter Kulturakteur (vgl. Schlussbericht der Enquete-Kommission, Kultur in Deutschland, BT-Drs. 16/7000, S. 43, 46 und passim). Gegenstand des Seminars werden vor allem der Religionsunterricht aber auch die rechtliche Verankerung der Theologien und anderen religionsbezogenen Wissenschaften an staatlichen Universitäten sein (vgl. dazu die Empfehlungen des Wissenschaftsrats aus dem Jahr 2010). Das Seminar würde demnach sein Hauptaugenmerk auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Art. 7 Abs. 3 GG sowohl vor dem Hintergrund aktueller Berliner Bestrebungen (Einführung eines Wahlpflichtfaches Weltanschauungen/Religionen) als auch verschiedener Herausforderungen in anderen Ländern der Bundesrepublik stellen. Aktuelle Entwicklungen in den Ländern sind z.B. die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts (vgl. Hessen – und etwa die dortige gerichtliche Auseinandersetzung über die „Einstellung“ des „DITIB-Unterrichts – oder Nordrhein-Westfalen mit der- mittlerweile modifizierten – Übergangslösung nach § 132a SchulG NRW) und andererseits der Änderungsbewegungen in Nordrhein-Westfalen (konfessionell-kooperativer Religionsunterricht mit dem besonderen Stellenwert hinsichtlich der Lehrerin/des Lehrers als „Konfessionsgaranten“), Niedersachsen (Christlicher Religionsunterricht) oder Hamburg („Rufa 2.0). Dreh- und Angelpunkt ist die juristische Frage, was der Verfassungsbegriff Religionsunterricht bedeutet und welche Konsequenzen dies für die Umgestaltung des Religionsunterrichts hat. Auf welche Weise und wie weit haben theologisch-religionspädagogische konzeptionelle Vorstellungen der beteiligten Religionsgemeinschaften auf die Auslegung des Rechtsbegriffs – oder wird alles mehr oder minder durch pragmatisch-politische Erwägungen geleitet? Wie sind insbesondere die Rahmenbedingungen bzw. Vorgaben des katholischen Kirchenrechts? Korrespondierend zum Sektor Religionsunterricht soll die rechtliche Situation religionsbezogener Wissenschaften an staatlichen Universitäten anhand der landesrechtlichen Regelungen – einschließlich der Staatskirchenverträge mit den Bundesländern – näher untersucht werden. Schließlich sind noch andere kirchliche Wissenschaftsaktivitäten in den Blick zu nehmen, die zwar institutionell-organisatorisch außerhalb staatlicher Einrichtungen erfolgen, aber u.U. im Kontext staatlicher (oder öffentlich finanzierter) Religionsförderung stehen. Hier sind kirchliche Hochschulen genauso zu nennen wie kirchennahe Wissenschaftseinrichtungen wie bspw. die Görres-Gesellschaft, die Kommission für Zeitgeschichte oder die Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle. 

 

 

 



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Das Seminar führt in die Praktische Theologie als wissenschaftliche Disziplin ein. Ein besonderer Fokus wird dabei auf der gottesdienstliche Praxis liegen. Themen werden neben der Methodik der Liturgiewissenschaft vor allem Grundfragen der Theologie und Feier des Gottesdienstes in der Gegenwart sein. Gestalten und Ausdrucksformen des Gottesdienstes werden am Beispiel konkreter Liturgien erläutert. Liturgiewissenschaftliches Forschen und Arbeiten wird in Beziehung zu weiteren Fächer der Praktischen Theologie, wie Pastoraltheologie, Kirchenrecht und Religionspädagogik, gesetzt.

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Praktische Theolog*innen interessieren sich für die Situationen, Bedingungen und individuellen Sinnstrukturen sowie für die konkreten Sozial- und Ausdrucksformen gelebten Glaubens. Darüber hinaus versuchen sie die theologische Relevanz von menschlichen Lebenssituationen und gegenwärtigen Entwicklungen zu ergründen. Sie haben damit die Funktion einer Gegenwartssonde der Theologie. Praktische Theologie selbst ist ein Bündel unterschiedlicher Fachdisziplinen: Pastoraltheologie, Liturgiewissenschaft, Religionspädagogik, Kirchenrecht, Pastoralpsychologie etc. Ziel dieser Vorlesung ist es eine Einführung in die gemeinsamen Grundlagen dieser Fächer einerseits als auch in die spezifischen Zugangsweisen der einzelnen Disziplinen zu geben und damit die Orientierung in diesem Bereich der Theologie zu ermöglichen.

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Gemäß der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes sind Christ*innen gefordert Freude, Hoffnung, Trauer und Angst marginalisierter Menschen zu bedenken. Die Übung soll dazu anleiten aus einer empirisch-theologischen Perspektive nach genau jener Freude, Hoffnung, Trauer oder Angst zu fragen. Dafür soll zunächst eine Standortbestimmung erfolgen, was Empirische Theologie ist und was theologisches Forschen hier von einem sozialwissenschaftlichen Forschen unterscheiden kann. Anschließend sollen Strategien erarbeitet werden in der Theologie aus einer intersektionalen Blickrichtung empirisch zu forschen. Da Forschung zu marginalisierten Gruppen in der Gefahr steht Stereotype und Macht zu reproduzieren, sollen die Teilnehmenden befähigt werden sich kritisch mit der eigenen Positionierung als Forscher*innen auseinanderzusetzen. Diskutiert werden soll dabei, wie Diskriminierungsformen wie Sexismus, Rassismus, Ableismus und Klassismus in Forschungsprozessen begegnet werden kann. Exemplarisch soll das Erarbeitete in einem kleinen qualitativen Forschungsprojekt innerhalb der Übung umgesetzt werden.

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