This is a survey course of U.S. law that will explore topics in contract law, civil procedure, and property law.  The goal of the course is threefold: (1) to provide students with a foundational understanding of the American legal system in context, (2) to discuss the theory of select topics within the fields of law covered using American case law research methods, and (3) to practice solving legal problems similar to those that a legal practitioner may see in real life, such as reviewing a contract or drafting legal advice.

Semester: SoSe 2023
Semester: SoSe 2023

Moodle Kurs zur Vorlesung Arbeitsrecht im Sommersemester 2023

Semester: SoSe 2023

In der Vorlesung werden Straftaten gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftswerte besprochen.
Prüfung:
Rechtswissenschaft PO 2008 / PO 2015: Modulabschlussklausur Strafrecht II (4h)

Mo: 10-12 Uhr, UL6, 2002
Mi: 10-12 Uhr UL6, 2002

Semester: SoSe 2023

Dies ist der Moodlekurs für das Tutorienprogramm des vierten Fachsemesters.

Den Einschreibeschlüssel findet Ihr in dem Moodlekurs Rechtswissenschaften - Studienstart WiSe 2021/2022 (4. Semester) unter "Ankündigungen für Viertsemesterstudierende"


Semester: SoSe 2023

Informationen zur Kurseinschreibung.

Die Einschreibung in diesen Kurs ist vor dem 13.04.2023 nicht möglich.

Studierende des vierten Fachsemesters erhalten nähere Informationen über den Moodle-Kurs Rechtswissenschaften - Studienstart WiSe 2021/2022 (4. Semester).

Studierende höherer Fachsemester, die das Modul wiederholen, wenden sich bitte von ihrem HU-Account per E-Mail unter Angabe ihrer Matrikelnummer und ihres Fachsemesters an das Studienbüro der Juristischen Fakultät (studienbuero.rewi@hu-berlin.de), wenn Sie eingeschrieben werden wollen.


Semester: SoSe 2023

Informationen zur Kurseinschreibung.

Die Einschreibung in diesen Kurs ist vor dem 13.04.2023 nicht möglich. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Studierende des vierten Fachsemesters erhalten nähere Informationen über den Moodle-Kurs Rechtswissenschaften - Studienstart WiSe 2021/2022 (4. Semester).

Studierende höherer Fachsemester, die das Modul wiederholen, wenden sich bitte von ihrem HU-Account per E-Mail unter Angabe ihrer Matrikelnummer und ihres Fachsemesters an das Studienbüro der Juristischen Fakultät (studienbuero.rewi@hu-berlin.de), wenn Sie eingeschrieben werden wollen.



Semester: SoSe 2023

Informationen zur Kurseinschreibung.

Die Einschreibung in diesen Kurs ist vor dem 13.04.2023 nicht möglich. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Studierende des vierten Fachsemesters erhalten nähere Informationen über den Moodle-Kurs Rechtswissenschaften - Studienstart WiSe 2021/2022 (4. Semester).

Studierende höherer Fachsemester, die das Modul wiederholen, wenden sich bitte von ihrem HU-Account per E-Mail unter Angabe ihrer Matrikelnummer und ihres Fachsemesters an das Studienbüro der Juristischen Fakultät (studienbuero.rewi@hu-berlin.de), wenn Sie eingeschrieben werden wollen.



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Venture Capital („Wagniskapital“) stellt Unternehmen in ihrer Start- und Wachstumsphase Eigenkapital zur Verfügung. Der Kapitalgeber („Investor“) beteiligt sich an der Gesellschaft. Für sein Verhältnis zu den übrigen Gesellschaftern, insbesondere denen, die selbst im Unternehmen tätig sind („Gründer“) haben sich typische Vertrags- und Regelungsmuster herausgebildet. Die in der Praxis vor allem in den USA entwickelten Regelungen sind vor dem Hintergrund der einschlägigen deutschen gesellschaftsrechtlichen Normen zu verstehen und an ihrem Maßstab zu messen. Daneben spielen steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Gesichtspunkte und auch der regulatorische Rahmen für Venture Capital eine Rolle. Ziel der Veranstaltung ist eine Einführung in diese Querschnittsmaterie, wobei insbesondere die Bedeutung der Vertragsgestaltung beleuchtet wird.


Semester: SoSe 2023

Zum Inhalt des Seminars:

Über Jahrtausende wurde unsere Rechtsordnung durch eine Auffassung geprägt, welche das Handeln und Wirken des Menschen in das Zentrum aller juristischen Gestaltung stellte. Seit einiger Zeit scheint dieses Dogma durch die Technologien der sogenannten “Künstlichen Intelligenz” zumindest angezweifelt zu werden. „Intelligente“ und „autonome“ Akteure rein technischer Natur scheinen menschliche Handlungsmacht zu imitieren oder teilweise sogar zu übertreffen. Sind unsere bestehenden Rechtsnormen dafür gerüstet? Welche Probleme und Fallstricke hält diese Technologie für die Rechtswissenschaft bereit? Die Teilnehmenden sollen in einem breiten Anwendungsbereich aktuelle Fragestellung des Rechts der Künstlichen Intelligenz bearbeiten, wobei interdisziplinäre Ansätze bevorzugt gesehen sind.

 Zu den Zielen des Seminars:

Das Seminar soll praxisbezogen die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens vermitteln – Recherchieren, Argumente strukturieren und verschriftlichen und mündliches Argumentieren Dies soll zum einen der Vorbereitung auf die Anfertigung der Studienarbeit dienen. Darüber hinaus soll das Seminar den Teilnehmenden auch einen Einblick in die Arbeit als rechtswissenschaftliche Forscher*in anhand aktueller Problemstellungen der rechtswissenschaftlichen Forschung geben. 

Die Teilnehmenden sollen über das Semester eine Seminararbeit (ca. 15 Seiten) in einem der von uns vorgegebenen Themengebiete verfassen. Diese Arbeit soll durch uns entsprechend bewertet werden. Auf ein bestimmtes inhaltliches Ergebnis kommt es den dabei nicht an, sondern ob strukturiert und plausibel argumentiert und sich mit der entsprechenden Literatur auseinandergesetzt wurde.

Zusätzlich zur Anfertigung der Arbeiten soll ein Blockseminar stattfinden, an dem die Ergebnisse der Seminararbeit den anderen Teilnehmenden mittels eines Vortrages vorgestellt werden sollen. Dabei sollen die Studierenden die durch sie gefundenen Ergebnisse auch verteidigen und darüber argumentieren.


Semester: SoSe 2023

Die Ziele des Wettbewerbsrecht werden seit langem kontrovers diskutiert. In vielen Jurisdiktionen ist die Debatte in jüngerer Zeit neu aufgeflammt. In den USA wird das lange für evident erachtete Ziel der Konsumentenwohlfahrt in Frage gestellt. In der EU zeigen sich scheinbar widersprüchlich Tendenzen: Einerseits eine Hinwendung zur Verbraucherwohlfahrt, andererseits eine Rückbesinnung auf den Schutz des Wettbewerbsprozesses und eine Diskussion über die Bedeutung von Fairness und von öffentlichen Zielen wie der Nachhaltigkeit in der Anwendung des Wettbewerbsrechts.

In diesem Blockseminar wollen wir die Diskussionen über die Ziele des Wettbewerbsrechts und über die Bedeutung öffentlicher Ziele in der Anwendung der Wettbewerbsregeln rechtsvergleichend beleuchten.

In einem ersten Themenblock stehen die Ziele des Wettbewerbsrechts – Konsumentenwohlfahrt, Wettbewerbsprozess, Fairness – im Mittelpunkt. Ein Blick auf die USA, die EU und Südafrika sollen ein Bild von der internationalen Perspektivenvielfalt vermitteln und Aufschluss über die Gründe geben, die den verschiedenen Sichtweisen zugrunde liegen.

In einem zweiten Themenblock wenden wir uns der Frage zu, ob bzw. in welcher Weise nicht-wettbewerbliche Ziele bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln berücksichtigt werden können. Diese Frage diskutieren wir am Beispiel der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen bei der Anwendung des Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen – eine Frage, die vor allem in Europa große Bedeutung erlangt hat – und am Beispiel der wettbewerbsrechtlichen Würdigung von Wettbewerbsbeschränkungen in Arbeitsverträgen – diese Frage wurde zunächst in den USA diskutiert, wird mittlerweile aber auch in der EU rezipiert.

Angesichts der Wiederkehr der Industriepolitik in der wirtschaftspolitischen Diskussion auf deutscher und europäischer Ebene wollen wir zum Abschluss das Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Industriepolitik erörtern.

Zeitablauf und Organisation:

Donnerstag, 16.2., 14 Uhr: Einführung und Vorbesprechung

Von allen Teilnehmenden wird die Bereitschaft erwartet, allein oder im Tandem ein 15-20-minütiges Referat zu einem vorgegebenen Thema zu übernehmen. Die Themenzuteilung erfolgt im März. Außerdem wird von den Teilnehmenden die Vorab-Lektüre eines Readers von überschaubarem Umfang erwartet, um eine aktive Beteiligung an den Diskussionen zu ermöglichen.

Teilnehmerzahl: Max. 25 Studierende. Die Zulassung erfolgt nach dem Prinzip „first come, first serve“.

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Unternehmenszusammenschlüsse - oder "Mergers & Acquisitions", wie es heute häufig heißt - müssen vor ihrer Durchführung bei Wettbewerbsbehörden notifiziert werden und werden von diesen auf ihre voraussichtlichen Wettbewerbswirkungen hin überprüft. Die Vorlesung führt in die Regeln der europäischen und deutschen Fusionskontrolle ein. Die Lehrveranstaltung dient damit der Ergänzung der Vorlesung „Deutsches und Europäisches Kartellrecht“, die im Wintersemester 2020/21 angeboten wurde. Sie richtet sich aber auch an Studierende des Unterschwerpunktes 4c mit besonderem Interesse an Mergers & Acquisitions. Anhand der einschlägigen Regeln und wichtiger Fälle werden unter anderem die Funktion der Fusionskontrolle im wettbewerbsrechtlichen Regime, das Fusionskontrollverfahren und die materiell-rechtlichen Untersagungstatbestände erörtert. Intensiv wird gegenwärtig eine Verschärfung der Fusionskontrolle für große digitale Plattformen. Auch diese Diskussion wird in der Vorlesung aufgegriffen.

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Die Vorlesung widmet sich dem Lauterkeitsrecht. In Deutschland ist das Lauterkeitsrecht im UWG geregelt. Das deutsche Recht ist zugleich stark unionsrechtlich fundiert und überformt. Die Vorlesung behandelt das Lauterkeitsrecht in seinen Funktionen als Mitbewerberschutz, Verbraucherschutz und Wettbewerbsschutz. Fallorientiert, und unter Berücksichtig der unionsrechtlichen Einbettung des Rechtsgebiets, werden die Grundbegriffe und die zentralen Verbotstatbestände des UWG erörtert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Rechtsdurchsetzung."

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Die praxis- und fallorientierte Vorlesung gibt einen systematischen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsschutzsysteme, die beim Schutz kreativer (Produkt-)Gestaltungen zu beachten sind. Im Mittelpunkt steht dabei das Designrecht: am Beispiel des Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts sollen die Teilnehmer*innen Funktion und Wirkung, Schutzvoraussetzungen und Rechtsfolgen eines unionsweiten Schutzrechts kennenlernen, wobei auch Probleme der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung thematisiert werden. Daneben wird der Urheberrechtsschutz für Werke der angewandten Kunst sowie der wettbewerbliche Leistungsschutz (UWG) und die sich dabei ergebenden Abgrenzungsfragen zwischen den Schutzrechten näher erläutern.

Den Einschreibeschlüssel für den Moodle Kurs erfragen Sie bitte bei Frau Runzler (yvonne.runzler@hu-berlin.de).


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Course Information

The seminar is dedicated to the legal aspects of fundamental elements for digital democracy. It puts into perspective the concept of „Digital Sovereignity“ in Europe. Digital sovereignty is the ability and freedom states, organizations and citizens have to freely act and perform in the digital world.  The course will provide an overview of the various areas of law covering the following topics: Data rights, intellectual property and digital technologies, net neutrality and digital human rights.

The course is focused on research and it has been adapted to happen completely online.

Course structure

    • Digital Sovereignity and Data Colonialism

    • Artificial Intelligence: Ethics and Regulation

    • Digital Commons: Free Software, Open Data and Open Standards

    • Cybersecurity Rights, Encription and Privacy

    • Digital Sustainability, Competition and Consumer Protection 

    • Net Neutrality, Open Internet and Platform Regulation

Semester: SoSe 2023
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