Kurseinschreibung

Die Ziele des Wettbewerbsrecht werden seit langem kontrovers diskutiert. In vielen Jurisdiktionen ist die Debatte in jüngerer Zeit neu aufgeflammt. In den USA wird das lange für evident erachtete Ziel der Konsumentenwohlfahrt in Frage gestellt. In der EU zeigen sich scheinbar widersprüchlich Tendenzen: Einerseits eine Hinwendung zur Verbraucherwohlfahrt, andererseits eine Rückbesinnung auf den Schutz des Wettbewerbsprozesses und eine Diskussion über die Bedeutung von Fairness und von öffentlichen Zielen wie der Nachhaltigkeit in der Anwendung des Wettbewerbsrechts.

In diesem Blockseminar wollen wir die Diskussionen über die Ziele des Wettbewerbsrechts und über die Bedeutung öffentlicher Ziele in der Anwendung der Wettbewerbsregeln rechtsvergleichend beleuchten.

In einem ersten Themenblock stehen die Ziele des Wettbewerbsrechts – Konsumentenwohlfahrt, Wettbewerbsprozess, Fairness – im Mittelpunkt. Ein Blick auf die USA, die EU und Südafrika sollen ein Bild von der internationalen Perspektivenvielfalt vermitteln und Aufschluss über die Gründe geben, die den verschiedenen Sichtweisen zugrunde liegen.

In einem zweiten Themenblock wenden wir uns der Frage zu, ob bzw. in welcher Weise nicht-wettbewerbliche Ziele bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln berücksichtigt werden können. Diese Frage diskutieren wir am Beispiel der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen bei der Anwendung des Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen – eine Frage, die vor allem in Europa große Bedeutung erlangt hat – und am Beispiel der wettbewerbsrechtlichen Würdigung von Wettbewerbsbeschränkungen in Arbeitsverträgen – diese Frage wurde zunächst in den USA diskutiert, wird mittlerweile aber auch in der EU rezipiert.

Angesichts der Wiederkehr der Industriepolitik in der wirtschaftspolitischen Diskussion auf deutscher und europäischer Ebene wollen wir zum Abschluss das Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Industriepolitik erörtern.

Zeitablauf und Organisation:

Donnerstag, 16.2., 14 Uhr: Einführung und Vorbesprechung

Von allen Teilnehmenden wird die Bereitschaft erwartet, allein oder im Tandem ein 15-20-minütiges Referat zu einem vorgegebenen Thema zu übernehmen. Die Themenzuteilung erfolgt im März. Außerdem wird von den Teilnehmenden die Vorab-Lektüre eines Readers von überschaubarem Umfang erwartet, um eine aktive Beteiligung an den Diskussionen zu ermöglichen.

Teilnehmerzahl: Max. 25 Studierende. Die Zulassung erfolgt nach dem Prinzip „first come, first serve“.

Semester: SoSe 2023
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)