Der Aufbau der Vorlesung folgt hintergründig Hans Hattenhauers „Die Kritik des Zivilurteils. Eine Anleitung für Studenten.“ aus dem Jahr 1970. Lektionen aus dem Buch werden jeweils mündlich erläutert, denn es wird nicht mehr vertrieben.
Es wird in jeder Vorlesungsstunde die Entscheidung eines höchsten deutschen, europäischen oder internationalen Gerichts vorgestellt und besprochen. Dabei wird ihre Bedeutung unter tatsächlichen Gesichtspunkten, d.h. gesellschaftlich, wirtschaftlich, technologisch und politisch, untersucht und ihre rechtlichen Besonderheiten erörtert. Methodische und rechtsdogmatische Charakteristika sowie die Stellung der Entscheidung in der Rechtsentwicklung werden betrachtet. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Vorlesung wird erwartet, mindestens einmal einen zehnminütigen Vortrag zu einer der Entscheidungen zu halten, der nicht benotet wird. Einzelheiten werden noch erläutert.
Die Analyse höchstrichterlicher Entscheidungen ist in der juristischen Ausbildung ein wichtiges Übungsfeld für die Technik der Fallbearbeitung. Die Entscheidungen werden in der für die Besprechung maßgeblichen Fassung eine Woche vor der jeweiligen Veranstaltung per Website bekannt gegeben. Dazu werden ergänzende Hinweise auf Literatur und Judikatur mitgeteilt.
- Kursverantwortliche/r: Prof. Dr. Kurt Graulich