Im
Kurs-Modul 1 wird das allgemeine
Staatsverständnis des öffentlichen Rechts in der Türkei behandelt. Dabei werden
die verfassungsrechtliche Konstruktion und Prinzipien, wie Verfassungsgebung,
Verfassungsänderung, Rechtstaatlichkeit etc., ausführlich und
rechtsvergleichend analysiert. Anschließend werden allgemeine Prinzipien des
Verwaltungsrechts, wie Vorrang des Gesetzes und Vorbehalt des Gesetzes, der
Gleichheitsgrundsatz, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit etc., vermittelt.
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