Kurseinschreibung

Die Vorlesung über das allgemeine Sicherheits- und Ordnungsrecht behandelt den Kernteil der Eingriffsverwaltung. Institutionell stehen zur Exemplifizierung im Vordergrund die Ordnungsverwaltung des Landes Berlin und seine Polizei. Soweit es auf konkrete Normen des Landesrechts ankommt, wird daher das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) zu Grunde gelegt. Es werden aber auch wichtige Fragen des Rechts der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts sowie des Versammlungsrechts behandelt. 

Hinweise zu Lehrbüchern sowie weitere vertiefende Lektürehinweise werden in der Vorlesung gegeben.

An die Vorlesung schließt sich die vierstündige Modulabschlussklausur "Öffentliches Recht II" an, die sich inhaltlich auch auf die ebenfalls im Sommersemester 2020 stattfindenden Vorlesungen zum Bau- und Kommunalrecht erstreckt.


Semester: Frühere Semester
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)
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