Die Vorlesung vermittelt die juristischen Grundlagen von Rechtsetzung;
dazu gehört die Rechtsquellenlehre, die historische Entwicklung von
Rechtsetzung, verschiedene Rechtsetzungsverfahren einschließlich der
Vorbereitung von Gesetzgentwürfen (sog. inneres Gesetzgebungsverfahren),
Rechtsprobleme nichtstaatlicher Rechtsetzung durch Private, Fragen des
Richterrechts sowie ganz grundsätzlich das Verhältnis von Recht und
Politik.
- Kursverantwortliche/r: Holger Grefrath
- Kursverantwortliche/r: Bettina Manczur
Semester: WiSe 2024/25