Aus dem jahrhundertealten Handelsrecht hat sich im 19. Jahrhundert zunächst das Börsenrecht, im 20. Jahrhundert aus dem Börsenrecht und weiteren Rechtsgebieten das Kapitalmarktrecht entwickelt. Heute, im 21. Jahrhundert, ist das Kapitalmarktrecht ein eigenständiges Rechtsgebiet, das gleichberechtigt neben dem Handelsrecht und dem Gesellschaftsrecht steht.
Die Vorlesung »Kapitalmarktrecht« gibt einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des Kapitalmarktrechts und vertieft einige besonders relevante Fragen.
- Kursverantwortliche/r: Andreas Martin Fleckner
- Kursverantwortliche/r: Sandra Gohla
Semester: WiSe 2024/25