Die Vorlesung "Internationales Vertragsrecht" gehört zu den obligatorischen Veranstaltungen im Schwerpunktbereich 3 (Vertragsrecht: Theorie, Praxis und grenzüberschreitende Dimensionen). Sie beschäftigt sich mit der Frage, welches (nationale) Recht auf Verträge anzuwenden ist, die Verbindungen zu mehreren Rechtsordnungen aufweisen. Im Mittelpunkt stehen die insofern einschlägigen internationalen und europäischen Vorschriften, insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und die EU-Verordnung über das auf internationale Verträge anzuwendende Recht (Rom I-VO).
Bis zur ersten Vorlesungsstunde (16. Oktober 2024) ist die Anmeldung für den Kurs ohne Einschreibschlüssel möglich. Danach wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (sekretariat.ruehl.rewi@hu-berlin.de).
- Kursverantwortliche/r: Sandra Gohla
- Kursverantwortliche/r: Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M. (Berkeley)