Kurseinschreibung

Recht gestaltet Gesellschaft maßgeblich mit und wird schon lange ethnographisch erforscht – nicht nur in seiner oft verschriftlichten Form und einer auf Gesetzestexten basierenden Praxis, sondern beispielsweise auch als nicht-staatlicher Mechanismus zur Konfliktlösung.

Dieses Seminar führt in die ethnographische Rechtsforschung ein. Recht wird hier nicht einfach als Rechtstext verstanden, sondern als ein Bündel von Artefakten (wie etwa Gesetzestexten), Akteur*innen (wie etwa Richter:innen und Anwält:innen, Politiker:innen und sozialen Bewegungen) und Praktiken (wie der Durchsetzung oder der Mobilisierung von Recht). Mithilfe insbesondere der feministischen empirischen Rechtsforschung zeichnet das Seminar zentrale Perspektiven und Problemstellungen einer Untersuchung des ‚sozialen Lebens‘ von Recht nach.

Aus einer solchen Perspektive, die Recht als soziale Praxis versteht, kann übergreifend danach gefragt werden, wie Recht in gesellschaftliche Verhältnisse eingreift und wie diese wiederum Recht formen. Wie wird Recht lokal wirksam? Wie wird es als Werkzeug genutzt? Wie ist es in gesellschaftliche Machtverhältnisse eingebettet? Wie strukturiert es Denk- und Handlungsweisen? Welche Handlungsspielräume öffnet und welche schließt es? Diese Fragen werden wir im Seminar konkret entlang von Geschlechterverhältnissen sowie ihrer Intersektion mit anderen gesellschaftlichen Machtverhältnissen untersuchen.

Neben einer Einführung in grundlegende Konzepte der Rechtsanthropologie sollen im Seminar auch ethnographische Methoden zur Erforschung von Recht innerhalb und außerhalb von Institutionen diskutiert werden.

Wir lesen deutsch- und englischsprachige Texte.


Semester: WiSe 2023/24
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)