Kurseinschreibung

Die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses stellt das schärfste Schwert im Arsenal der Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Exekutive dar. Einem solchen Ausschuss stehen die (Zwangs-)Mittel der StPO zur Verfügung, Aussagen von Zeugen können ggf. erzwungen werden, Zeugen können vereidigt werden. Die Beweiserhebung folgt im Grundsatz dem Strafprozessrecht. Folglich beschäftigen sich sowohl Straf- als auch Verfassungsrechtler mit dem Recht der Untersuchungsausschüsse. Im Seminar sollen parlamentarische Untersuchungsausschüsse aus dem Blickwinkel beider Disziplinen beleuchtet werden.

Semester: SoSe 2023
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)
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