Die reformatorischen Kirchen konnten sich und ihre Identität als
legitime Gestalten des Christentums nicht mehr durch das Amt in
apostolischer Sukzession ausweisen, sondern haben sich durch die
Kontinuität in der Lehre der Apostel definiert. Das führt im 16.
Jahrhundert zu einer Ausbildung von Lehrbekenntnissen, die
kirchenkonstitutive Funktion beanspruchen und bis heute in den
Grundartikeln der Landeskirchen sowie in den Ordinationsverpflichtungen
als Norm für Leben und Verkündigung der Kirche festgehalten werden. Das
weckt eine Fülle von Fragen nach dem Recht des Anspruchs, dass so viele
Bekenntnisse unterschiedlicher Autoren eine Einheit darstellen; nach der
normativen Funktion dieser Bekenntnisse; nach dem Verhältnis
reformierter und lutherischer Bekenntnisse angesichts der in der
Leuenberger Konkordie erklärten Kirchengemeinschaft, die sich im Jahr
2023 zum 50. Mal jährt. Das ist ein Anlass, nach der Gegenwartsbedeutung
und Relevanz der Lehre für den Glauben, nach der Funktion des
Bekenntnisses für die Kirche und nach der Einheit der protestantischen
Konfessionen zu fragen.
- Kursverantwortliche/r: Prof. Dr. Notger Slenczka