Kurseinschreibung

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Die reformatorischen Kirchen konnten sich und ihre Identität als legitime Gestalten des Christentums nicht mehr durch das Amt in apostolischer Sukzession ausweisen, sondern haben sich durch die Kontinuität in der Lehre der Apostel definiert. Das führt im 16. Jahrhundert zu einer Ausbildung von Lehrbekenntnissen, die kirchenkonstitutive Funktion beanspruchen und bis heute in den Grundartikeln der Landeskirchen sowie in den Ordinationsverpflichtungen als Norm für Leben und Verkündigung der Kirche festgehalten werden. Das weckt eine Fülle von Fragen nach dem Recht des Anspruchs, dass so viele Bekenntnisse unterschiedlicher Autoren eine Einheit darstellen; nach der normativen Funktion dieser Bekenntnisse; nach dem Verhältnis reformierter und lutherischer Bekenntnisse angesichts der in der Leuenberger Konkordie erklärten Kirchengemeinschaft, die sich im Jahr 2023 zum 50. Mal jährt. Das ist ein Anlass, nach der Gegenwartsbedeutung und Relevanz der Lehre für den Glauben, nach der Funktion des Bekenntnisses für die Kirche und nach der Einheit der protestantischen Konfessionen zu fragen.

Semester: SoSe 2023
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)
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