Gegenstand des Seminars sind u.a. die Überlegungen zur Verbreiterung der
Beteiligung an Bischofswahlen (vgl. entsprechende Beschlüsse des
Synodalen Weges), Veränderungen in der Verwaltungsstruktur der deutschen
Diözesen (Funktion des „Amtsleiters“ neben dem Generalvikar), die
Diskussion/Bestrebungen zur Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit
in der katholischen Kirche und ganz allgemein die Frage, wie wird in der
Kirche (verwaltungstechnisch) Aufsicht wahrgenommen bzw. wie könnte und
sollte sie sein. Es werden dabei organisationstheoretische und
verwaltungswissenschaftliche Perspektiven auf gegenwärtige Tendenzen,
wobei der Schwerpunkt auf dem „Vertrautmachen“ mit diesen Strukturen –
also deren Beschreibung – und rechtlichen Implikationen
(Selbstbestimmungsrecht, kircheneigene Vorstellungen und deren
jeweiligen theologischen Implikationen) im Vordergrund steht.
- Kursverantwortliche/r: Teresa Schweighofer
- Kursverantwortliche/r: Sophie Katharina Wendlandt