Kurseinschreibung

Zum 1.1.2018 trat das neue Gesetz zur „Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ in Kraft. Das geltende Werkvertragsrecht war nicht mehr zeitgemäß. Es hat sich zu einer komplexen Spezialmaterie hin entwickelt, die für den Rechtsanwender nur noch schwer zu überblicken ist. Mit der Reform des Bauvertragsrechts soll diesen Schwierigkeiten begegnet werden. Die Vorlesung bietet eine verständliche, topaktuelle Darstellung des Privaten Baurechts mit zahlreichen Beispielen, Praxishinweisen und einer interessanten Powerpointpräsentation an. Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessenten des Privaten Baurechts.

Semester: SoSe 2023
Selbsteinschreibung
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