Zum 1.1.2018 trat das neue Gesetz zur „Reform des Bauvertragsrechts und
zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ in Kraft. Das geltende
Werkvertragsrecht war nicht mehr zeitgemäß. Es hat sich zu einer
komplexen Spezialmaterie hin entwickelt, die für den Rechtsanwender nur
noch schwer zu überblicken ist. Mit der Reform des Bauvertragsrechts
soll diesen Schwierigkeiten begegnet werden. Die Vorlesung bietet eine
verständliche, topaktuelle Darstellung des Privaten Baurechts mit
zahlreichen Beispielen, Praxishinweisen und einer interessanten
Powerpointpräsentation an. Die Veranstaltung richtet sich an alle
Interessenten des Privaten Baurechts.
- Kursverantwortliche/r: SHK Oskar Hartmann
- Kursverantwortliche/r: Christoph Heida
- Kursverantwortliche/r: Rita Schmidt
Semester: SoSe 2023