Jede Sammlung darf nur einmal wählen, hat aber vier Stimmen, mit der über alle vier Kandidat_innen abgestimmt werden soll. Der Zentrumsrat besteht aus vier Personen, die zusammen mit dem zentralen Sammlungsbeauftragten gleichberechtigt den Sammlungsrat bilden.
Grundlage für die Wahl zum Sammlungsrat
Sammlungsordnung der Humboldt-Universität zu Berlin, Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 77/2014
§2 (4) Die Sammlungsleiterinnen und –leiter können aus ihrem Kreis vier Sammlungsleiterinnen bzw. –leiter für jeweils zwei Jahre wählen, die einen Sammlungsrat bilden. Die/der Sammlungsbeauftragte ist reguläres fünftes Mitglied des Sammlungsrates. Der Sammlungsrat dient dem flexiblen Informationsaustausch und der Nutzung verschiedener Kompetenzen zur Beratung einzelner Sammlungen und der Universitätsleitung in Fragen der Fortentwicklung der Sammlungen. Der Sammlungsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben.
- Kursverantwortliche/r: Oliver Zauzig