Kurseinschreibung

Recht und Religion stehen in einem spannungsvollen Verhältnis zueinander. Hinter ihnen stehen die Deutungs- und Machtansprüche sehr unterschiedlich ausgerichteter Personenverbände, die kooperieren, aber auch konkurrieren können. Dieses Spannungsverhältnis ist alt. In einem ersten Teil wird es daher darum gehen, die historische Dimension der Beziehung von Recht und Religion auszuloten. Im zweiten Teil der Lehrveranstaltung steht das geltende Religionsverfassungsrecht im Mittelpunkt – das Recht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nach dem staatlichen Verfassungsrecht und dem europäischen Recht sowie die rechtliche Stellung des Einzelnen in Bezug auf seine Religion oder Weltanschauung. Zuletzt wollen wir die von den jeweiligen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften selbst gesetzte Ordnung näher betrachten. Das evangelische Kirchenrecht kann hierbei als exemplarische Ordnung eines religiösen Großverbands als Beispiel dienen.

Die Teilnehmenden sollen Übersichtsthemen oder vertiefende Themen in kurzen Referaten (ca. 10-15 Minuten) darstellen.  D

Semester: WiSe 2022/23
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