Kurseinschreibung

Jurastudierende lernen notorisch viel ­– trotzdem sind die Noten häufig schlecht. Das hat vor allem zwei Gründe: Erstens wird oft versucht, möglichst viel auswendig zu lernen; dafür ist die Stoffmenge aber deutlich zu umfangreich. Und zweitens scheitern viele Studierende daran, das erlernte Wissen in einer überzeugenden Falllösung zu Papier zu bringen. Beide Probleme haben dieselbe Lösung: Nicht abstraktes Wissen, sondern Anwendung und Methodik müssen eingeübt werden. 

Wer gelernt hat, nah am Gesetz zu arbeiten, erspart sich das Auswendiglernen von Streitständen und schreibt automatisch eine saubere Klausurlösung. Genau diese Kenntnisse werden in diesem Kurs vermittelt. Wie genau geht der Gutachtenstil, was bedeutet „rechtsfolgenorientierter Aufbau“ und warum ist er der Schlüssel zu zweistelligen Klausurergebnissen, wie erkenne ich ad hoc „Probleme“ und „Streitstände“, von denen ich noch nie gehört habe und löse sie dann auch noch überzeugend – und wo steht eigentlich das Abstraktionsprinzip im Gesetz? All diese Fragen wird der Kurs eingehend beantworten und mit zahlreichen Beispielen in der praktischen Anwendung einüben. Zusätzlich wird er praktische Tipps geben, etwa zur Zeiteinteilung in der Klausur und der Arbeit mit dem Sachverhalt, die über das übliche „Markieren Sie Wichtiges“ hinausgehen.

 In einer Probeklausur können die erworbenen Kenntnisse am Ende des Kurses verfestigt und überprüft werden. Alle Teilnehmenden müssen stets eine Textausgabe des BGB und des StGB zur Hand haben. Der Kurs steht Jura-Studierenden aller Semester offen.

Der Kurs wird an folgenden Terminen stattfinden:  Vom 16.11. 2022 bis zum 14.12.2022 jeden Mittwoch von 18:00-20:00 Uhr im Raum UL 6 2002.

Einschreibeschlüssel: VBichkomme


Semester: WiSe 2022/23
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)