Die Vorlesung beschäftigt sich mit der Frage, welches (nationale) Recht auf Verträge anzuwenden ist, die Verbindungen zu mehreren Rechtsordnungen aufweisen. Im Mittelpunkt stehen die insofern einschlägigen Vorschriften des europäischen Rechts, insbesondere die EU-Verordnung über das auf internationale Verträge anzuwendende Recht (Rom I-VO).
- Kursverantwortliche/r: Sandra Gohla
- Kursverantwortliche/r: Dr. Jakob Horn
Semester: WiSe 2022/23