Das Seminar behandelt aktuelle Diskussionspunkte des Verhältnisses des Staates zu den Religionen/Religionsgemeinschaften. Es können max. zehn Studierende teilnehmen. Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer muss ein Referat übernehmen. Studienarbeiten sind vorgelagert und nachgelagert möglich, jedoch nicht verpflichtend (wird eine vorgelagerte Studienarbeit übernommen, ist das Referatsthema mit dem Studienarbeitsthema identisch; wird eine nachgelagerte Studienarbeit übernommen, muss sie ein anderes Thema als das Referatsthema behandeln).
Themen:
Die religionspolitischen Aussagen des Koalitionsvertrags der „Ampel-Koalition“ in der religionsverfassungsrechtlichen Bewertung: Grundverhältnis Staat-Religion; Organisationsrecht (ohne Staatsleistungsproblematik)
2. Besonderheiten des Berliner Religionsverfassungsrechts, insbesondere das Neutralitätsgesetz
3. Unterschiedliche bundesverfassungsgerichtliche Judikate zum Kopftuch
4. Das Projekt einer Ablösung der Staatsleistungen für die Kirchen
5. Unterschiedliche Sichtweisen auf das kirchliche Arbeitsrecht zwischen Bundesverfassungsgericht, EGMR und EuGH
6. Islamisch-theologische Fakultäten und islamischer Religionsunterricht
7. Das Verhältnis kirchlichen und weltlichen Strafrechts zueinander – das Beispiel der Katholischen Kirche
8. Sind Weltanschauungsgemeinschaften Religionsgemeinschaften vollständig gleichgestellt?
9. Weltliche verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kirchen? – Grundrechtsbindung, Gewaltenteilung, Rechtsschutz
- Kursverantwortliche/r: Julia Hammer