Die Rechtsprechung ist neben Gesetzen, Gesetzmaterialien und wissenschaftlicher Kommentarliteratur eine der zentralen Quellen der Rechtserkenntnis. Das Seminar will die Studierenden im Rahmen des Moduls BZQ I in die Urteilsanalyse als juristischer Schlüsselqualifikation einführen. Die Studierenden sollen lernen, wie man Urteile liest und sich anhand der Urteilslektüre den Stand des geltenden Rechts erschließt. Zugleich soll in unterschiedliche Urteilsstile eingeführt werden. In dem Seminar werden daher höchstrichterliche Urteile aus unterschiedlichen Jurisdiktionen zu vergleichbaren Rechtsfragen gegenübergestellt – namentlich Urteile aus Deutschland, der EU und den USA.
Das Seminar konzentriert sich auf Urteile zu drei
grundlegenden zivilrechtlichen Rechtsinstituten: Vertragsfreiheit, Eigentum und
Persönlichkeitsrecht. Einschlägige wegweisende Urteile aus Deutschland, den USA
und der EU werden in Bezug auf Urteilstechnik und Urteilsstil (in Abgrenzung
zum im Studium erlernten Gutachtenstil) eingehend analysiert werden, um ein
Verständnis von Argumentationsstil, Bedeutung und Tragweite der Rechtsprechung
zu entwickeln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dabei die Unterschiede
zwischen Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung kennenlernen und sich mit der
Urteilsstruktur, der rechtlichen Argumentation sowie mit dem richterlichen
Zugriff auf den Fall vertraut machen können. Der vergleichende Blick auf die
Rechtsprechung dreier Rechtsordnungen reflektiert die internationalen Bezüge
der juristischen Arbeitswelt und soll den Studierenden helfen, sich auch diese
Rechtsquellen schnell zu erschließen und sie in das jeweilige Rechts- und
Gerichtssystem einzuordnen.
- Kursverantwortliche/r: Yvonne Runzler
- Kursverantwortliche/r: Prof. Dr. Heike Schweitzer (†)
- Kursverantwortliche/r: Jan Tolkmitt