10 320 Staatsrecht mit Bezügen zum Völker- und Europarecht
2 SWS 3 LP
VL Do 10-12 wöch. UL 6, 2002 P. Dann
In Deutschland gilt nicht nur das nationale Recht, sondern auch
internationales Recht (Völkerrecht und Europarecht). Im Zug der
Globalisierung nimmt die Bedeutung dieser beiden Rechtsordnungen zu. Die
Veranstaltung gibt einen Überblick über
die völkerrechtlichen und europarechtlichen Bezüge des Staatsrechts -
insbesondere die Art. 23-26, 32 und 59 GG. Es werden
grenzüberschreitende Grundrechtswirkungen, die Auswärtige Gewalt,
Integrationsermächtigungsnormen, die rechtlichen Voraussetzungen
für Deutschlands Mitarbeit in internationalen Organisationen und
supranationalen Gemeinschaften sowie die internationale Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland behandelt werden. Zudem wird es um die Frage
gehen, in welchem
Verhältnis Völkerrecht und Europarecht zum nationalen Recht stehen und welches Recht im Konfliktfall vorgeht.
Literatur:
Kirchhof/Kreuter-Kirchhof (Hg.), Staats- und Verwaltungsrecht der
Bundesrepublik Deutschland mit Europarecht, Textbuch Deutsches Recht,
59. Auflage 2019 (Vorschriftensammlung)
Geiger, Grundgesetz und Völkerrecht, 7. Aufl. 2018
Sauer, Staatsrecht III, 5. Aufl. 2018
Schweitzer/Dederer, Staatsrecht III, 12. Aufl. 2020
Prüfung: Rechtswissenschaft PO 2008 / PO 2015: Modulabschlussklausur Ö III (4h)
- Kursverantwortliche/r: Juliane Brauer
- Kursverantwortliche/r: Philipp Dann
- Kursverantwortliche/r: Gabriel David Marius Noll