Kurseinschreibung

Das Seminar soll sich grundlegenden hochschul-, schul- und staatkirchenrechtlichen Aspekten widmen und deren aktuellen Veränderungsherausforderungen zuwenden. Gut zehn Jahre nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrats „zur Weiterentwicklung von Theologie und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen“ ist es angezeigt, die seinerzeitigen Überlegungen vor dem Hintergrund der seitdem erfolgten Entwicklungen zu betrachten. Dies umfasst neben der Analyse religionseigener Regelungen wie etwa der Apostolischen Konstitution „Veritatis gaudium – über die kirchlichen Universitäten und Fakultäten“ vom 8. Dezember 2017 (einschließlich der Ordinationes zu deren „richtigen Anwendung“) auch noch die allgemeine hochschulpolitische Situation bzw. der Rechtslage etwa der Theologischen Fakultäten und deren häufige vorrangige Legitimation durch die Priesterausbildung. In die Thematik mit einzubeziehen sind darüber hinaus die kircheneigenen Hochschuleinrichtungen (bezogen einerseits in Form von Theologischen Fakultäten in kirchlicher Trägerschaft sowie kircheneigenen Hochschulen und deren kirchenrechtlicher Verortung [Apostolische Konstitution Ex corde ecclesiae vom 15. August 1990 u.a.].

Komplementär zu den Hochschulaspekten sollen auch die gegenwärtigen Diskussionen über die Zukunft des (konfessionellen) Religionsunterrichts an den staatlichen Schulen und gegenwärtige Überlegungen zu Veränderungen dieses Unterrichtsfachs (z.B. Hamburg: Religionsunterricht für alle 2.0 [„Rufa 2.0“] und andere Bestrebungen [etwa im Bistum Osnabrück]) in den Blick genommen werden.

Semester: WiSe 2020/21
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)