Seit
Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die maßgeblichen Weichen gestellt für eine
Entwicklung zu dem, was wir heute
unter „modernem“ Recht und „Rechtswissenschaft“ verstehen. Epochale soziale,
politische, wissenschaftlich-technische, demographische
und wirtschaftliche Veränderungen hatten unmittelbare Auswirkungen nicht nur
auf die Inhalte des Rechts selbst,
sondern auch auf eine grundsätzliche Neubestimmung der Funktion von Recht und
Rechtswissenschaft im Antagonismus gesellschaftlicher
Einzel- und Gruppeninteressen. Die Vorlesung zeichnet die rechts- und
methodengeschichtliche Entwicklung im 19. und
20. Jahrhundert anhand von Quellentexten nach.
- Kursverantwortliche/r: Rita Schmidt
- Kursverantwortliche/r: Prof. Dr. Jan Thiessen
Semester: Frühere Semester