Kurseinschreibung

Seit Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die maßgeblichen Weichen gestellt für eine Entwicklung zu dem, was wir heute unter „modernem“ Recht und „Rechtswissenschaft“ verstehen. Epochale soziale, politische, wissenschaftlich-technische, demographische und wirtschaftliche Veränderungen hatten unmittelbare Auswirkungen nicht nur auf die Inhalte des Rechts selbst, sondern auch auf eine grundsätzliche Neubestimmung der Funktion von Recht und Rechtswissenschaft im Antagonismus gesellschaftlicher Einzel- und Gruppeninteressen. Die Vorlesung zeichnet die rechts- und methodengeschichtliche Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert anhand von Quellentexten nach.

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