Der Aufbau der Vorlesung folgt hintergründig Hans Hattenhauers „Die Kritik des Zivilurteils. Eine Anleitung für Studenten.“ aus dem Jahr 1970. Lektionen aus dem Buch werden jeweils mündlich erläutert, denn es wird nicht mehr vertrieben. Es werden aber auch viele der heute auf dem Markt befindlichen Methodenlehrbücher benutzt.
In jeder Vorlesungsstunde wird die Entscheidung eines höchsten deutschen, europäischen oder internationalen Gerichts vorgestellt und besprochen. Dabei werden ihre rechtlichen Besonderheiten und ihre Bedeutung unter tatsächlichen Gesichtspunkten, d.h. gesellschaftlich, wirtschaftlich, technologisch und politisch, untersucht und erörtert. Methodische und rechtsdogmatische Charakteristika sowie die Stellung der Entscheidung in der Rechtsentwicklung werden betrachtet.
Die Analyse höchstrichterlicher Entscheidungen ist in der juristischen Ausbildung ein wichtiges Übungsfeld für die Technik der Fallbearbeitung. Die Entscheidungen werden in der für die Besprechung maßgeblichen Fassung eine Woche vor der jeweiligen Veranstaltung per Website bekannt gegeben. Dazu werden ergänzende Hinweise auf Literatur und Judikatur mitgeteilt.
Die Veranstaltung dient dem Erwerb von Leistungspunkten aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen (BZQ I). Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird außer dem Besuch der Vorlesung erwartet, mindestens einmal einen zehnminütigen Vortrag zu einer der Entscheidungen zu halten, der nicht benotet wird. Einzelheiten werden noch erläutert.
- Kursverantwortliche/r: Prof. Dr. Kurt Graulich