Das Seminar soll sich mit den Spannungen und Kräften der Ordnung von
Staat und Religion in Deutschland beschäftigen. Nach einer einführenden
Einheit, die die historischen religionsverfassungsrechtlichen
Konfliktlagen anhand der Stationen Reformation (1555/1648) –
Französische Revolution/Reichsdeputationshauptschluss 1803 – Kulturkampf
- Weimarer Kompromiss (sog. Weimarer Kirchenartikel) behandelt, sollen
insbesondere anhand der gerichtlichen Auseinandersetzungen die
Konfliktverarbeitungskapazitäten der grundgesetzlichen Ordnung im
Kontext der Lebenssachverhalte – einschließlich einschlägiger
Fachperspektiven wie z.B. Religionspädagogik (hinsichtlich des
Religionsunterrichts) – problemorientiert, kontextuell ausgeleuchtet
werden. Das Seminar wird sich insofern bspw. dem Konkordatsurteil aus
dem Jahr 1957 wegen der schul- und bildungspolitischen Implikationen wie
der „Aufhebung“ alter Konflikte durch das Niedersächsische Konkordat
1965, der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Religionsunterricht aus dem Jahr 1987 [BVerfGE 74, 244] in seinen
Auswirkungen auf die Konzeption dieses Unterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG
vor dem Hintergrund auch aktueller Diskussionen („ökumenischer
Religionsunterricht“, „RUfA 2.0“ u.a.) bis hin zur Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zu Art. 4 GG zwischen der sog.
Lumpensammler-Entscheidung aus 1968 und der „Corona-Rechtsprechung“ 2020
widmen. Das Seminar hat das Anliegen ausgehend von den juristischen
Frage- und Problemstellungen die Verbindung zu den theologischen
Aspekten (auch den kirchenrechtlichen!) herzustellen und deren
Verhältnis zu erörtern.
- Kursverantwortliche/r: Anne Blankenburg (PSE)