Kurseinschreibung

Das Seminar soll sich mit den Spannungen und Kräften der Ordnung von Staat und Religion in Deutschland beschäftigen. Nach einer einführenden Einheit, die die historischen religionsverfassungsrechtlichen Konfliktlagen anhand der Stationen Reformation (1555/1648) – Französische Revolution/Reichsdeputationshauptschluss 1803 – Kulturkampf - Weimarer Kompromiss (sog. Weimarer Kirchenartikel) behandelt, sollen insbesondere anhand der gerichtlichen Auseinandersetzungen die Konfliktverarbeitungskapazitäten der grundgesetzlichen Ordnung im Kontext der Lebenssachverhalte – einschließlich einschlägiger Fachperspektiven wie z.B. Religionspädagogik (hinsichtlich des Religionsunterrichts) – problemorientiert, kontextuell ausgeleuchtet werden. Das Seminar wird sich insofern bspw. dem Konkordatsurteil aus dem Jahr 1957 wegen der schul- und bildungspolitischen Implikationen wie der „Aufhebung“ alter Konflikte durch das Niedersächsische Konkordat 1965,  der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Religionsunterricht aus dem Jahr 1987 [BVerfGE 74, 244] in seinen Auswirkungen auf die Konzeption dieses Unterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG vor dem Hintergrund auch aktueller Diskussionen („ökumenischer Religionsunterricht“, „RUfA 2.0“ u.a.) bis hin zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 4 GG zwischen der sog. Lumpensammler-Entscheidung aus 1968 und der „Corona-Rechtsprechung“ 2020 widmen. Das Seminar hat das Anliegen ausgehend von den juristischen Frage- und Problemstellungen die Verbindung zu den theologischen Aspekten (auch den kirchenrechtlichen!) herzustellen und deren Verhältnis zu erörtern.

Semester: WiSe 2020/21
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)
Selbsteinschreibung (Teilnehmer/in)