Im Kurs-Modul 1  wird das allgemeine Staatsverständnis des öffentlichen Rechts in der Türkei behandelt. Dabei werden die verfassungsrechtliche Konstruktion und Prinzipien, wie Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Rechtstaatlichkeit etc., ausführlich und rechtsvergleichend analysiert. Anschließend werden allgemeine Prinzipien des Verwaltungsrechts, wie Vorrang des Gesetzes und Vorbehalt des Gesetzes, der Gleichheitsgrundsatz, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit etc., vermittelt.

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