Die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses stellt
das schärfste Schwert im Arsenal der Kontrollrechte des Parlaments
gegenüber der Exekutive dar. Einem solchen Ausschuss stehen die
(Zwangs-)Mittel der StPO zur Verfügung, Aussagen von Zeugen können ggf.
erzwungen werden, Zeugen können vereidigt werden. Die Beweiserhebung
folgt im Grundsatz dem Strafprozessrecht. Folglich beschäftigen sich
sowohl Straf- als auch Verfassungsrechtler mit dem Recht der
Untersuchungsausschüsse. Im Seminar sollen parlamentarische Untersuchungsausschüsse
aus dem Blickwinkel beider Disziplinen beleuchtet werden.
- Kursverantwortliche/r: Elias Quinkler
- Kursverantwortliche/r: Prof. Dr. Christian Waldhoff
Semester: SoSe 2023