Die neuen urheberrechtlichen Regelungen, die am 1.3.2018 in Kraft getreten sind, verbessern erheblich Übersichtlichkeit und Klarheit in Lehre und Forschung. Die hierfür relevanten Teile des Urheberrechts sind nun zusammengefasst in einem neuen § 60a UrhG. Davor hatten unterschiedliche Auffassungen zur Umsetzung des ehemaligen § 52a UrhG in Verbindung mit Gerichtsurteilen verschiedener Instanzen zu großer Rechtsunsicherheit geführt.
Die Forderung der VG Wort und einiger Lehrbuchverlage nach einer Einzelabrechnung sämtlicher abgabepflichtigen Nutzungen von Textwerken hat aus Sicht der Hochschulen eine schwere Krise und eine einmütige Ablehnung ausgelöst. Für die fünfjährige Laufzeit des dann zu evaluierenden neuen Gesetzes sind die Auseinandersetzungen vorerst beigelegt.
Die rechtlichen Risiken führten unter anderem auch zu einer generellen Ausblendung (nicht Löschung) des Altbestandes von Moodle-Kursen an der HU vor dem WiSe 2016/17. Informationen für Studierende weiter unten.