Die Arbeitsgemeinschaft dient der Einübung des in der Vorlesung vermittelten Stoffes anhand von Fällen. Behandelt werden der allgemeine und besondere Teil des Schuldrechts. Im Zentrum steht das Recht des Kauf-, Werk,- Mietvertrags und die gesetzlichen Schuldverhältnisse. Weiterhin werden methodische Grundlagen vermittelt, zB Gutachtenstil. Damit dienen sie auch der Vorbereitung für die Klausur. 

Semester: Frühere Semester