In der Vorlesung wird der verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Rahmen der drei Nachrichtendienste des Bundes behandelt, also des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes sowie des Militärischen Abschirmdienstes. Das Verständnis dieser Grundlagen muss unter dem Eindruck der jeweils aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts betrachtet werden. Soweit vorhanden, wird die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung zur Illustration rechtlicher Fragen analysiert. Die Vorlesung wird durch einschlägige Materialien begleitet, die jeweils vor den Veranstaltungstagen bereitgestellt werden. Dabei wird es sich vornehmlich um Gerichtsentscheidungen und parlamentarische Drucksachen handeln.

Semester: Frühere Semester