Die Vorlesung verfolgt zwei Ziele: Zunächst dient sie dazu, in die Denkweisen, Methoden und Inhalte des Öffentlichen Rechts einzuführen. Sodann vermittelt sie die für die betreffenden Studiengänge erforderlichen Kenntnisse im Staatsorganisationsrecht. Inhaltlich werden die theoretischen und dogmatischen Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung im offenen Verfassungsstaat des Grundgesetzes, die Staatsstrukturprinzipien sowie die Staatsorgane und Staatsfunktionen nach dem Grundgesetz erarbeitet. Außerdem geht die Vorlesung auf ausgewählte besondere Gebiete des Verfassungsrechts ein.

Semester: WiSe 2024/25