Die Vorlesung verfolgt zwei Ziele: Zunächst dient sie dazu, in die
Denkweisen, Methoden und Inhalte des Öffentlichen Rechts einzuführen.
Sodann vermittelt sie die für die betreffenden Studiengänge
erforderlichen Kenntnisse im Staatsorganisationsrecht. Inhaltlich werden
die theoretischen und dogmatischen Grundlagen der verfassungsmäßigen
Ordnung im offenen Verfassungsstaat des Grundgesetzes, die
Staatsstrukturprinzipien sowie die Staatsorgane und Staatsfunktionen
nach dem Grundgesetz erarbeitet. Außerdem geht die Vorlesung auf
ausgewählte besondere Gebiete des Verfassungsrechts ein.
- Kursverantwortliche/r: Holger Grefrath
- Kursverantwortliche/r: Bettina Manczur
Semester: WiSe 2024/25