In Deutschland gilt nicht nur das nationale Recht, sondern auch internationales Recht (Völkerrecht) und Europarecht. Im Zug der Globalisierung nimmt die Bedeutung dieser beiden Rechtsordnungen zu. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die völkerrechtlichen und europarechtlichen Bezüge des Staatsrechts - insbesondere die Art. 23-26, 32 und 59 GG. Es werden grenzüberschreitende Grundrechtswirkungen, die Auswärtige Gewalt, Integrationsermächtigungsnormen, die rechtlichen Voraussetzungen für Deutschlands Mitarbeit in internationalen Organisationen und supranationalen Gemeinschaften sowie die internationale Vertretung der Bundesrepublik Deutschland behandelt werden. Zudem wird es um die Frage gehen, in welchem Verhältnis internationales und europäisches Recht zum nationalen Recht stehen und welches Recht im Konfliktfall vorgeht.
- Kursverantwortliche/r: Dana Burchardt