Wer stirbt, erhält nicht ohne postume Unterstützung Eintritt ins Gedächtnis der Nachwelt. In der gegenwärtigen Medienkultur finden die traditionellen Anwälte des Nachlebens – wie Archive, Gedenkstätten, Zeitungen und Museen – zunehmend Konkurrenz und Kooperationsangebote in „neuen Medien“ und digitalen Dienstleistern. Das SE beschäftigt sich mit den Formen und Medien postumer Artefakte und Lebensspuren von Autor:innen im 20. Jahrhundert und in der Gegenwart. Im Zentrum stehen Fragen wie: Wer hat Anrecht auf ein Nachleben? Wer hat das letzte Wort? Wie beginnen, überdauern und/oder versanden Lebensspuren? Was verrät das Konzept des Nachlebens über die in der Moderne kulturell bedeutsame Praxis des Rühmens?

Semester: SoSe 2024