Die Veranstaltung befasst sich im 1. Teil (Stapperfend) mit der Umsatzsteuer. Diese ist - gemessen am Steueraufkommen - die zweitwichtigste Steuer. Auch wenn die Umsatzsteuer grundsätzlich jeden Konsum von Waren und Dienstleistungen durch Verbraucher erfasst und Unternehmer beim Bezug von Waren und Dienstleistungen für ihr Unternehmen von einer Belastung mit Umsatzsteuer (über den Vorsteuerabzug) verschont werden sollen, hat sie eine erhebliche Bedeutung für die Unternehmen. Die Vorlesung umfasst das materielle Umsatzsteuerrecht sowie spezielle verfahrensrechtliche Vorgaben unter Vermittlung der jeweiligen europarechtlichen Bezüge. 

Termine: 24./25. Mai 2024

Der 2. Teil (Schober) befasst sich mit dem steuerrechtlichen Verfahrensrecht und vertieft hierbei die Besonderheiten der Abgabenordnung (Erklärungs- und Mitwirkungspflichten, Änderung von Steuerbescheiden, Erhebung, Außenprüfung, Einspruchsverfahren), soweit diese für Unternehmen von Bedeutung sind. Ergänzend wird ein Überblick über das finanzgerichtliche Verfahren nebst Revisionsrecht (FGO) gegeben. Vorherige Kenntnisse im allgemeinen Verfahrensrecht (Behörde, Verwaltungsakt, Wirksamkeit, Bestandskraft) sind von Vorteil.

Termine: 7./8. Juni 2024



Semester: SoSe 2024