Grundstückskaufverträge sind in der Rechtsberatung von hoher Relevanz. Der Erwerb von Immobilien (Hausgrundstück, Eigentumswohnung, Erbbaurecht) ist für die Beteiligten ein Rechtsgeschäft von enormer wirtschaftlicher Tragweite. Die Beherrschung der diesbezüglichen Rechtsfragen ist daher für jeden juristischen Berater ein Muss.
Die Vorlesung zeigt anhand konkreter Sachverhalte auf, wie ungesicherte Vorleistungen einer Vertragsseite vermieden und eine ausgewogene Vertragsgestaltung erreicht werden kann. Am Beispiel des notariellen Grundstückskaufvertrages werden die Besonderheiten dieser besonderen Rechtsmaterie veranschaulicht. Zugleich werden auch die materiellen Grundlagen der ebenfalls betroffenen allgemeineren Rechtsgebiete (allgemeine Rechtsgeschäftslehre, Leistungsstörungsrecht, Kauf, Sachenrecht) wiederholt und vertieft. Darüber hinaus wird in das Beurkundungsrecht und das Berufsrecht der Notarinnen und Notare eingeführt. Für die Referenten sind die Vorbereitung, die Beurkundung und der Vollzug von Grundstückskaufverträgen Kernbereiche ihrer notariellen Tätigkeit; die Vorlesung zeichnet sich daher durch eine hohe Praxisnähe aus.


Semester: SoSe 2024