Wie geht Recht mit Diskriminierung um? Welche Möglichkeiten gibt es, um juristisch gegen Diskriminierung vorzugehen – repressiv oder präventiv, für Individuen, Gruppen oder Organisationen? Dazu finden sich heute international, im europäischen Recht und national zahlreiche Regelungen. In der Vorlesung wird geklärt, was "Diskriminierung" als zentraler Begriff für Benachteiligungen, Ausgrenzungen, Verletzungen u.ä. bedeutet. Insofern spielt Art. 3 GG ebenso eine Rolle wie die GRCh oder die EMRK sowie die VN-Konventionen, das AGG ebenso wie Vorgaben im kollektiven Arbeitsrecht, öffentlichen Dienstrecht oder auch Strafrecht, bis hin zu verwaltungsrechtlichen Normen. In der Vorlesung soll zudem kritisch reflektiert werden, wo das Recht selbst diskriminiert oder sonst problematische Effekte hat, und inwiefern Erfahrungen und Existenzweisen juristisch überhaupt adäquat aufgegriffen werden – und werden können. Dies wird exemplarisch anhand von Fällen aus unterschiedlichen Lebensbereichen behandelt. Ziel sind Kenntnisse zum Antidiskriminierungsrecht ebenso wie die Fähigkeit, dieses kritisch zu reflektieren und in der Praxis damit überlegt umgehen zu können.

Organisatorisches:

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der Einschreibeschlüssel für den moodle-Kurs wird im ersten Vorlesungstermin mitgeteilt. Zur Vorbereitung müssen juristische und andere Texte bearbeitet werden; dazu kommen kurze eigene Recherchen; eine aktive Beteiligung an Diskussionen ist erwünscht.

Prüfung:

Studiengang REWI: Anschließende Studienabeit

Studierende der Gender Studies M.A.: Hausarbeit (bitte Prüfungsanmeldungshinweise der Gender Studies beachten!)

Semester: SoSe 2024