Die Ideen einer
Privatrechtsgesellschaft und eines Zivilrechts der sozialistischen Gesellschaft
teilen nach 1945 ein doppeltes Gegenbild: Gesucht wird ein Zivilrechtskonzept,
das sich sowohl in Abgrenzung zum Nationalsozialismus als auch zur
rechtswissenschaftlichen Systemkonkurrenz im Osten respektive Westen definiert.
Von dieser Beobachtung ausgehend untersucht der Kurs die unterschiedlichen
Antworten in Bonner Republik und DDR anhand der Lektüre einiger Grundlagentexte
zur Privatrechtsgesellschaft und zur sozialistischen Reformulierung des BGB,
bevor vergleichend in den Gebieten des Wirtschafts-, Arbeits-, Familien- und
Erbrechts die Auswirkungen deren Konzepte analysiert werden. Wie wird die
‚soziale Aufgabe des Privatrechts‘ im Systemwettbewerb verhandelt? In welchem
Maß kann die zivilrechtliche Gestaltung von Wirtschaft- und
Versorgungsbeziehungen in der DDR als Kontrastfolie zur normativen Begründung
des Privatrechts als dezentrale Koordinationsordnung gelten? Ziel des Seminars
ist es, sich so einer Ideengeschichte des deutsch-deutschen Zivilrechts
anzunähern und damit einer Verflechtungsgeschichte von vermeintlich
bürgerlichen und sozialistischen Ideen von Theorie, Kodifikation und Politik
des Zivilrechts.
- Kursverantwortliche/r: Sebastian Eller
- Kursverantwortliche/r: Rita Schmidt