Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist ein dynamisches rechtliches Feld, dessen Entwicklung besonders von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geprägt wurde. Wesentliche Rechtsfragen wurden vielfach vor beiden Gerichten verhandelt, wie etwa die Anforderungen an Aufnahmestandards und innereuropäische Überstellungen oder die Frage, ob Schutzsuchende mit einem Visum legal in die EU einreisen können, um hier einen Asylantrag zu stellen. Im Hinblick auf die Reichweite des Gebots der Nichtzurückweisung, non refoulement, im Rahmen der EU-Grenzpolitik ist vor allem die Rechtsprechung des EGMR zentral.

Das Seminar bietet einen Raum zur Erlangung von Grundlagenwissen zum GEAS sowie zur vertieften Auseinandersetzung mit Schlüsselentscheidungen des EuGH und des EGMR, die für Rechtssetzung und Rechtspraxis im GEAS und der europäischen Migrationspolitik zentral sind. Die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung der beiden Gerichtshöfe soll dazu dienen, die jeweiligen Entscheidungsgründe im Hinblick auf ihre Relevanz für das GEAS rechtlich Einzuordnen und die Rolle der beiden Gerichtshöfe im Rahmen des GEAS zu reflektieren.
Die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung erfolgt über vorbereitende Lektüre aller Entscheidungen sowie jeweils einer Entscheidungspräsentation mit gemeinsamer Diskussion.

Termine: Dienstags 18 – 20 Uhr

Erwartete Teilnehmendenzahl: Teilnehmendenzahl begrenzt, Anmeldung erforderlich unter: migrationsrecht@hu-berlin.de

Prüfung:

·         Mündliches Referat (alle Teilnehmenden)

·         vorausgehende Studienarbeit – Vorbesprechungstermin am 7.2.2024 um 14 Uhr, Themenvergabe am 4.3.2024 um 10 Uhr


Semester: SoSe 2024