Strafrecht in der Praxis: Beweiswürdigung
Die Beweisaufnahme ist das zentrale Element der strafrechtlichen Hauptverhandlung, an deren Ende über Schuld oder Unschuld des Täters oder der Täterin entschieden wird. Das Seminar nimmt die Rahmenbedingungen für die richterliche Beweiswürdigung und die Bemühungen um deren Rationalisierung in den Blick.
Ausgehend von der Bestimmung des Gehalts des Grundsatzes der „freien Beweiswürdigung“ (§ 261 StPO) werden besondere Beweislagen behandelt. Für diese Konstellationen hat die Rechtsprechung besondere Anforderungen aufgestellt, wie für den Zeugen vom Hören-Sagen, einen Verstoß gegen das Konfrontationsrecht aus Art. 6 Abs. 3 d) MRK, Angaben verdeckt ermittelnder Personen und V-Personen sowie für die Konstellation Aussage-gegen-Aussage einschließlich Glaubhaftigkeitsgutachten. Zudem wird die revisionsgerichtliche Kontrolle der tatgerichtlichen Beweiswürdigung thematisiert.
- Kursverantwortliche/r: Natacha d'Araïo M.A.
- Kursverantwortliche/r: Ute Hohoff