Die rechtlichen Grundlagen des geltenden Völkerstrafrechts wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gelegt. Als wegweisend erwiesen sich vor allem die Feststellungen alliierter Militärgerichte in Verfahren gegen NS-Täter. Anhand ausgewählter Urteile sollen im ersten Teil des Seminars die Konturen des frühen Völkerstrafrechts rekonstruiert und Verbindungslinien zum heutigen Recht aufgezeigt werden. Behandelt werden u.a. die Prozesse gegen die für die Massentötungen in den nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagern  verantwortlichen Täter (u.a. Sachsenhausen, Ravensbrück, Auschwitz). In einem zweiten Teil werden aktuelle Entwicklungen des Völkerstrafrechts in den Blick genommen. Hier wird es neben aktuellen Entscheidungen internationaler Strafgerichte u.a. um völkerstrafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und dem Nahostkonflikt gehen.

 Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung erfolgt unter Angabe von Name, Matrikel-Nr. sowie ggfls. Schwerpunkt per Email an sekretariat.jessberger.rewi@hu-berlin.de (Natacha d’Araïo). Für Studierende im Schwerpunkt 7 erfolgt die Anmeldung im Rahmen des zentralen Vergabeverfahrens. 



Semester: SoSe 2024