In dieser Veranstaltung möchte ich Ihnen einen Überblick über die aus der Sicht eines Betriebswirts wesentlichen Aspekte des Bürgerliches Rechts geben, wobei der Schwerpunkt auf dem Schuldrecht, insbesondere dem Vertragsrecht liegen wird. Wir werden beginnen mit dem Zustandekommen von Verträgen und dann die klassischen Vertragstypen (Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag) ansprechen. Auf der Basis der so erworbenen Grundlagen werden wir im Wirtschaftsleben besonders relevante Querschnittsfragen wie Verbraucherschutz, E-Commerce und Kreditsicherung behandeln.
Termin der Vorlesung: jeweils Donnerstag 14.15 – 15.45 Hörsaalzelt (PH13-HSZ, 001)
Klausurtermine: Die Klausur wird voraussichtlich im letzten Semesterwoche am selben Tag und Ort wie die Vorlesung geschrieben werden. Eine zweite Klausur wird auch angeboten (Ende der vorlesungsfreien Zeit; der genaue Termin wird noch bekanntgegeben
Die drei Hauptlernziele
1) Überblick und Terminologie - Es soll nicht um juristische Details oder die Lösung komplexer Rechtsprobleme gehen - Vielmehr will ich Ihnen Begrifflichkeiten und die Grundtrukturen des Rechts bzw. der juristischen Arbeitsweise vermitteln, die Sie benötigen, um sich mit Hilfe des Gesetzestextes eine erst Orientierung zu verschaffen und sich mit Juristen über Probleme auszutauschen und die Probleme richtig ein- und zuordnen können
2) Problembewusstsein an der Schnittstelle von Ökonomie und Recht
→ Erkennen wie Ökonomie und Recht zusammenhängen
→ Lernen rechtliche Risiken zu erkennen
3) Erlernen der elementaren Regel im Rechtsverkehr
→ Neben den komplexen Problemen gibt es elementare Grundregeln deren Kenntnis im
Wirtschaftsverkehr sehr nützlich, wenn nicht unabdingbar sind, z.B.
- Welche Anforderungen sind an eine wirksame Vollmacht zu stellen?
- Wann hat der Vertragspartner ein Widerrufsrecht?
- Wann muss ich meinen Vertragspartner über bestimmte Umstände aufklären?
- Wann bedarf ein Vertrag für dessen Wirksamkeit der Schriftform?
- Wann verjähren Forderungen?
- Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen (das „Kleingedruckte“) und wie werden
sie Bestandteil des Vertrages?
- Inwieweit dürfen vertragliche Vereinbarungen von den gesetzlichen Regelungen
abweichen? usw.
Benötigte Hilfsmittel
- Unabdingbar aber auch ausreichend ist ein Gesetzestext. Es genügt eine Ausgabe des BGB
im Taschenbuchformat.
- Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse beim Kauf darauf, dass der Gesetzestext ein
Stichwortverzeichnis enthält, wie z.B. die DTV-Ausgabe
Vorlesungsbegleitendes Material
Die Folien zu jeder Vorlesung ergänzt um weitere Stichpunkte und Hinweise werde ich im
Anschluss an jede Vorlesung ins Netz stellen. Daraus wird im Laufe des Semesters eine Art
Skript entstehen. Das Skript ist aber keine vollständige Wiedergabe des Inhalts der Vorlesung,
vielmehr soll es Ihnen in stichpunktartiger Form und in einer an Fallbeispielen orientierten
Weise ein Grundgerüst für die Wiederholung des Gehörten geben. Wem dies nicht ausreicht
ist eingeladen, ergänzend auf eines der unten aufgelisteten Lehrbücher zurückzugreifen
(nähere Hinweise am ersten Vorlesungstermin).
- Kursverantwortliche/r: Kaspar Krolop