Was ist Eigentum und warum hat möglicherweise jede:r ein Recht darauf? Reicht es nicht aus, Dinge zu besitzen? Darf ein Staat seine Bürger:innen bestrafen und wenn ja, weshalb und unter welchen Bedingungen? Was zeichnet einen Staat selbst aus und haben Staaten einander gegenüber irgendwelche Rechte oder Pflichten?

Um diese und weitere Fragen zu diskutieren, wollen wir in dem Blockseminar Kants Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre (1797) vollständig lesen und besprechen. Bei der Rechtslehre handelt es sich um den ersten Teil der Metaphysik der Sitten und um Kants Rechtsphilosophie, die auch für heutige Grundlagenfragen einschlägig ist. Dabei lassen sich sowohl aus heutiger Sicht problematische, wie auch für heutige rechtsphilosophische Fragen immer noch aktuelle Teile finden. Wir werden den Text kleinschrittig und kritisch besprechen.

In der ersten Sitzung soll das Vorgehen in den einzelnen Blöcken besprochen werden.

Textgrundlage (zur Anschaffung empfohlen)

 

Immanuel Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre: Metaphysik der Sitten. Erster Teil. Hamburg: Meiner 2018 = Philosophische Bibliothek.


Semester: WiSe 2023/24