Das Kartellrecht bettet die zentralen Rechtsinstitute des Privatrechts - insb. Eigentum, Vertrag und Organisation - in ihren Systembezug, nämlich Märkte mit unverfälschtem Wettbewerb ein. Die Vorlesung stellt die rechtlichen und ökonomischen Eckpfeiler eines Systems unverfälschten Wettbewerbs vor und führt in das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) ein. Die Zielsetzungen des europäischen Wettbewerbsrechts und des deutschen Kartellrechts, das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ("Kartellverbot") und das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen werden behandelt. Dabei werden neben den rechtswissenschaftlichen Kategorien auch die ökonomischen Zusammenhänge in den Blick genommen. Die Vorlesung geht im Übrigen auf aktuelle Entwicklungen und Diskussionen im europäischen Wettbewerbsrecht und im deutschen Kartellrecht ein

Semester: WiSe 2023/24