Das Kartellrecht bettet die zentralen Rechtsinstitute des Privatrechts -
insb. Eigentum, Vertrag und Organisation - in ihren Systembezug,
nämlich Märkte mit unverfälschtem Wettbewerb ein. Die Vorlesung stellt
die rechtlichen und ökonomischen Eckpfeiler eines Systems unverfälschten
Wettbewerbs vor und führt in das deutsche und europäische
Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) ein. Die Zielsetzungen des europäischen
Wettbewerbsrechts und des deutschen Kartellrechts, das Verbot
wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ("Kartellverbot") und das
Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen werden behandelt.
Dabei werden neben den rechtswissenschaftlichen Kategorien auch die
ökonomischen Zusammenhänge in den Blick genommen. Die Vorlesung geht im
Übrigen auf aktuelle Entwicklungen und Diskussionen im europäischen
Wettbewerbsrecht und im deutschen Kartellrecht ein
- Kursverantwortliche/r: Yvonne Runzler
- Kursverantwortliche/r: Prof. Dr. Heike Schweitzer (†)