Gegenstand der Vorlesung sind klassische Fragen der Rechts-und Staatsphilosophie: Was rechtfertigt Herrschaft? Welche Struktur muss Herrschaft haben, um legitim zu sein? Was heißt Rechtsherrschaft und was zeichnet sie normativ aus? Wie verhält sich Recht zu Gerechtigkeit? Warum verstehn wir unter Recht seit der Neuzeit überwiegend positiviertes Recht? Gibt es objektive Maßstäbe für Gerechtigkeit? Falls ja, welche Maßstäbe sind das und wie begründet man sie? Wie verhält sich Recht zu dominanten gesellschaftlichen Interessen? Ist Recht an den Staat gebunden? Muss Recht demokratisch sein, um Legitimität beanspruchen zu können? Wenn ja, wann genau ist Recht demokratisch? Wenn Recht Menschenrechte zu respektieren hat, was sind Menschenrechte und warum gelten sie? Ist es moralisch geboten, Recht zu befolgen? Wann ist es moralisch geboten, sich ungerechtem Recht zu widersetzen?

Diese und andere Fragen sollen im Wege der Auseinandersetzung mit wirkmächtigen Rechts- und Staatsphilosophischen Theorien von der Antike bis zur Gegenwart diskutiert werden. Einbezogen werden u.a. Texte von Platon, Aristoteles, Seneca, Thomas von Aquin, Machiavelli, Hobbes, Locke, Kant, Rousseau, Hegel, Marx, Nietzsche, Weber, Kelsen, Schmitt, Hart, Radbruch, Fuller, Arendt, Foucault, Rawls, Habermas, Alexy und Dworkin.


Semester: SoSe 2023