Die Vorlesung vermittelt die juristischen Grundlagen von Rechtsetzung; dazu gehört die Rechtsquellenlehre, die historische Entwicklung von Rechtsetzung, verschiedene Rechtsetzungsverfahren einschließlich der Vorbereitung von Gesetzentwürfen (sog. inneres Gesetzgebungsverfahren), Rechtsprobleme nichtstaatlicher Rechtsetzung durch Private, Fragen des Richterrechts sowie ganz grundsätzlich das Verhältnis von Recht und Politik.


Semester: WiSe 2022/23