Zur Form: Die Lehrveranstaltung versteht sich als eine Art Mischung aus Vorlesung und Seminar. In jeder Sitzung werde ich zunächst die notwendigen Grundzüge des einschlägigen Stoffs vortragen. Dann sollen die Fragen und Probleme, die sich daraus ergeben, unter allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen eingehend erörtert werden.

Zum Inhalt: Nach einleitenden Bemerkungen zur Abgrenzung der Rechtsphilosophie von anderen Gebieten der Philosophie und der Jurisprudenz gliedert die Veranstaltung ihren Gegenstand in vier große Sphären:

1. Die Frage, was „Recht“ eigentlich ist, also die nach Begriff, Formen und Funktionen des Rechts. Dabei wird zunächst das Grundelement jeder rechtlichen Ordnung, die Norm, und werden dann die Strukturen komplexer Systeme von Normen analysiert und in ihrer rechtlichen Besonderheit von anderen Normsystemen abgegrenzt. Anhand des seit der Antike erörterten Problems, ob es gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht geben kann, wird sodann der Grundlagenstreit „Naturrecht vs. Rechtspositivismus“ dargestellt. Die wesentlichen Argumente beider Seiten helfen uns, die Mindestanforderungen an einen vernünftigen Rechtsbegriff zu klären.

2. Die Grundzüge historisch bedeutender Theorien des Rechts. Hier werden die Staats- und Rechtslehre des Thomas Hobbes, die Rechtsphilosophie Immanuel Kants und schließlich die Rechtstheorie Hans Kelsens, des bedeutendsten modernen Rechtstheoretikers, dargestellt und kritisch erörtert.

3. Die allgemeine Rechtsethik und deren Grundfrage nach den Kriterien richtigen Rechts. Hier wird zunächst das Verhältnis von Recht und Moral geklärt, um dann die Primärfrage der Rechtsethik aufzunehmen: die nach Begriff und Kriterien der Gerechtigkeit. Anhand der Lehre des Aristoteles sowie der „Theorie der Gerechtigkeit“ von John Rawls werden die heute einflussreichsten Konzeptionen der Gerechtigkeit vorgestellt und erörtert.

4. Die praktische oder „angewandte“ Rechtsethik. Hier geht es um zahlreiche Einzelprobleme der konkreten Rechtspolitik – von den bioethischen Fragen der Embryonenforschung, der Sterbehilfe oder der „Triage“ in der Covid-19-Krise bis zu den völkerrechtsphilosophischen Fragen der „humanitären Intervention“ und der Grenzen staatlichen Handelns im Kampf gegen den Terrorismus. Für welche Themen aus dieser (potentiell endlosen) Liste am Ende noch Zeit verbleibt, wird sich zeigen. Welche dann konkret behandelt werden sollen, werden wir per Mehrheitsentscheidung klären.

Semester: SoSe 2022