Über Jahrtausende wurde unsere Rechtsordnung durch eine Auffassung geprägt, welche das Handeln und Wirken des Menschen in das Zentrum aller juristischen Gestaltung stellte. Seit einiger Zeit scheint dieses Dogma durch die Technologien der sogenannten “Künstlichen Intelligenz” zumindest angezweifelt zu werden. Intelligente und autonome Akteure rein technischer Natur scheinen menschliche Handlungsmacht zu imitieren oder teilweise sogar zu übertreffen. Sind unsere bestehenden Rechtsnormen dafür gerüstet? Welche Probleme und Fallstricke hält diese Technologie für die Rechtswissenschaft bereit? Die Teilnehmenden sollen in einem breiten Anwendungsbereich aktuelle Fragestellungen des Rechts der Künstlichen Intelligenz bearbeiten, wobei interdisziplinäre Ansätze bevorzugt gesehen sind.

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